Am 28. Oktober endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Das EAG muss viel in Bewegung setzen, ist die Energiewende ja die Grundlage für den Klimaschutz. Dabei wird mit den EAG auf eine komplette Umstellung des Fördersystems gesetzt. „Es ist daher nicht verwunderlich, dass noch einiges an Verbesserungsbedarf bei der Vorlage festgestellt wurde, auch wenn das in Begutachtung geschickte Gesetzespaket von der Branche durchaus positiv aufgenommen wurde“, so Wagner. So ist etwa die technologiespezifische Herangehensweise im Fördersystem, oder die für weite Teile administrativ vergebenen Marktprämien positiv zu bewerten. Wie so oft finden sich aber die Fallstricke und Stolpersteine in der Detailausgestaltung. „Von diesen Stolpersteinen sehen wir noch einige. In der Zeit bis zur Beschlussfassung müssen diese noch unbedingt beseitigt werden, damit das Gesetzespaketes tatsächlich zum Erfolg wird“, erklärt Wagner und ergänzt: „Die Stellungnahme der Branchenvertretung ist mit über 40 Seiten daher auch sehr umfangreich ausgefallen.“
Ökostrom ist Klimakrisenvorsorge und bringt wirtschaftliche Vorteile
Bis 2030 will Österreich auf Basis des EAGs 100 Prozent des österreichischen Stromverbrauches durch erneuerbare Energien bereitstellen und somit jährlich zusätzlich 27 TWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Der nötige Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung wird einen starken Impuls beim Arbeitsmarkt und der heimischen Wertschöpfung bringen. „30 Mrd. € an Investitionen werden durch den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgelöst und bringen heimische Wertschöpfung. Darüber hinaus können rund 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden“, erklärt Wagner und erinnert daran, dass diese nur möglich ist, wenn das EAG auch optimal ausgestaltet ist.
EAG muss Energiewende den Weg ebnen
„Es braucht Entschlossenheit beim Ökostromausbau und es darf keine Zeit mehr verloren werden. Durch heimische Ökostromproduktion vermeiden wir Energieimporte und wenden drohende Zielverfehlungs-strafzahlungen gegenüber der EU ab. Daher ist im Rahmen des Gesetzes sicher zu stellen, dass Österreich jedenfalls auf dem Zielpfad bis 2030 bleibt. Die prioritäre Bedeutung der Zielerreichung muss sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetz ziehen. Wir haben heute unsere Stellungnahme zum Gesetz eingebracht und vertrauen darauf, dass unsere Vorschläge in das EAG aufgenommen werden. Denn ansonsten wird die Energiewende über die aufgezeigten Stolpersteine fallen und einen Bauchfleck landen“, schließt Wagner.