Wie alle EU-Mitgliedsstaaten ist Österreich dazu verpflichtet, einen geeigneten Regulierungsrahmen für Energiegemeinschaften zu schaffen. Sie sind ein konsequenter nächster Schritt, um der Energiewende zum Durchbruch zu verhelfen. Sie können die regionale Energieversorgung vorantreiben, Bürgerinnen und Bürger zu aktiven TeilhaberInnen am Energiesystem machen und sie an regionalen Wertschöpfungsketten beteiligen. „Damit die Energiegemeinschaften ihr Potenzial optimal entfalten können braucht es geeignete Rahmenbedingungen“, fordert Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ): „Für die Energiewende sind bereits die meisten Bausteine bekannt, es braucht jetzt nur mehr den Mut der Politik, dies auch endlich umzusetzen.“ Derzeit stehen die verschiedenen Sektoren (Strom, Mobilität und Hoch- sowie Niedertemperaturwärme) noch ziemlich getrennt nebeneinander. Damit die Energiewende gelingen kann, müssen die Sektoren und die Erzeuger und Verbraucher eng zusammenrücken. Der EEÖ erwartet sich von den Energiegemeinschaften, als BürgerInnen-Zusammenschlüsse zur gemeinschaftlichen Energieproduktion und -nutzung, dass sie ein starker Motor für den Umbau unseres Energiesystems werden. „Energiegemeinschaften schaffen nicht nur eine höhere Akzeptanz der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energie, sie mobilisieren auch privates Kapital für die Energiewende und optimieren das energiewirtschaftliche Gesamtsystem. Denn durch Energiegemeinschaften wird der Strom dort erzeugt, wo er schlussendlich benötigt und eingesetzt wird. Produzenten und Verbraucher werden zusammengeschlossen, einzelne Sektoren gekoppelt. Schwankungen von lokaler Erzeugung und lokalem Verbrauch können also besser unmittelbar vor Ort ausgeglichen werden.“, erklärt Jürgen Neubarth, Geschäftsführer von e3 consult, die Vorteile. Österreich hat aufgrund der in vielen Regionen bereits vorhandenen dezentralen Energieversorgungsstrukturen eine gute Ausgangsposition für die erfolgreiche Etablierung von Energiegemeinschaften. Diese gilt es nun gut zu nutzen. „Österreich muss bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen ambitioniert die Chancen nutzen und darf sich bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens nicht nur an den Mindestanforderungen der EU orientieren. Denn nur so können die vielen positiven Effekte solcher Gemeinschaften umfangreich genutzt werden. Für das Gelingen der Energiegemeinschaften müssen wir groß denken und brauchen möglichst wenige Hürden!“, fordert Martina Prechtl-Grundnig abschließend.
Wichtigste Forderungen des EEÖ in diesem Zusammenhang an die Politik:
-Niedrige Einstiegshürden
-Kostenlose sowie unbürokratische Beratungsmöglichkeiten.
-Eine möglichst weit gefasste Möglichkeit zur Bildung von Energiegemeinschaften (Nähekriterium)
-Entsprechende Möglichkeiten, dass Energiegemeinschaften für die Mitglieder auch wirtschaftliche Vorteile bringen, auch wenn sie nicht auf Gewinn im betriebswirtschaftlichen Sinn orientiert sind.
-Finanzielle bzw. steuerliche Anreizsysteme, um die Schaffung von Energiegemeinschaften zu erleichtern und insbesondere die Hürden für First -Movers zu senken.
-Eine Orientierung der Netzentgelte für Energiegemeinschaften an den tatsächlich verursachten Kosten. Etwaige Nutzen fürs Netz sind der Energiegemeinschaft anzurechnen. Die entsprechend erforderlichen Informationen zur Bewertung dieser Fragen sind transparent zur Verfügung zu stellen.