Der Fachverband Gas Wärme (FGW) hat in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsanwalt Dr. Gregor Schett der Kanzlei Fellner Wratzfeld & Partner einen Verhaltenskodex für die Fernwärmebranche entwickelt. Dieser wird Österreichs Fernwärmeunternehmen künftig als Leitfaden für ihren Geschäftsalltag und ihre Kundenbeziehungen dienen. Damit sollen in Zukunft zum Beispiel transparente Abrechnungen oder eine zeitgemäße Kundenkommunikation sichergestellt werden. Darüber hinaus soll ein kundenfreundliches Vorgehen der Marktteilnehmer erreicht werden, welches sich positiv auf das Image der gesamten Branche auswirken soll.
Selbstverpflichtung zur Transparenz
DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverbands Gas Wärme: „Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodex legen sich die jeweiligen Fernwärmeanbieter eine Selbstverpflichtung zur Transparenz auf: Etwa in der Kommunikation mit Kundinnen und Kunden und im Zusammenhang mit deren Rechten. Den Verbrauchern gibt der Kodex eine wertvolle Orientierungshilfe, zum Beispiel im Fall von Zahlungsschwierigkeiten. Der Kodex soll jenen Standard verankern, den sich Kundinnen und Kunden von Fernwärmeunternehmen erwarten, und den die Fernwärmeunternehmen auch bieten wollen.“
Der Kodex beschreibt die gute Geschäftspraxis der Fernwärmebranche und verpflichtet die unterzeichnenden Unternehmen, diese zu leben. Damit, so Weinelt, „können sich Kundinnen und Kunden dieser Fernwärmeunternehmen künftig darauf verlassen, dass ihr Fernwärmeversorger diesen Standard lebt“.
Nachvollziehbare Abrechnung
Wirtschaftsanwalt Gregor Schett dazu: „Der Kodex legt besonderen Wert auf die Transparenz in der Kundenbeziehung und in den Wärmelieferverträgen. Die Kunden werden daher auch über ihre Rechte und über ein Entgegenkommen der Fernwärmeunternehmen informiert, etwa bei Zahlungsschwierigkeiten.“
Preise und deren Anpassung werden mit den Kundinnen und Kunden klar und deutlich vereinbart. Sie werden auch transparent über vereinbarte Preisanpassungen und deren Vornahme informiert. Ebenfalls im Kodex: Wann, von wem und wie der Verbrauch marktüblich und nach dem Stand der Technik gemäß gemessen wird.
Die Abrechnung muss nachvollziehbar und einer einheitlichen Logik folgen: Also etwa der Gesamtpreis, wie er sich zusammensetzt, der tatsächliche Verbrauch, der Abrechnungszeitraum, etc.
Saubere Wärme, klare Regeln
Bei Zahlungsverzug müssen Kundinnen und Kunden zumindest zweimal gemahnt werden, mit jeweils zwei Wochen Nachfrist, bevor eine Lieferunterbrechung wegen Zahlungsverzugs zulässig ist. Außerdem muss das Abschalten der Wärmelieferung gesondert schriftlich angekündigt werden. Es wird auch besonders darauf Bedacht genommen, jene Kundinnen und Kunden, die sich schwertun, ihre Fernwärmerechnung zu bezahlen, durch entgegenkommende Vorgaben zu unterstützen.
Weiters verpflichten sich die Fernwärmeunternehmen zu Datenschutz sowie zu Informationen zum Energiemix in ihrer gelieferten Fernwärme.
„Die Fernwärme ist ja bekanntlich die saubere Wärmelösung fürs Klima, da ist es einfach stimmig, auch in den Geschäftsbeziehungen mit Kundinnen und Kunden auf saubere, klare Regeln zu setzen. Das ist uns wichtig“, sagt Weinelt abschließend.