Die Grundsätze für den Bau der Abscheideranlagen für Fette sind in der DIN EN 1986-1: 2004 geregelt, deren Bemessung, Einbau, Betrieb und Wartung in den Normen DIN EN 1825-2: 2002 und DIN 4040-100: 2016. Sie definieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und geben Orientierung für eine optimale Abwasserbehandlung. Die bauliche Einbindung dieser Anlagen in das Grundstück oder das Gebäude stellt Planer vor allem in der Freiaufstellung vor gewisse Herausforderungen. Gerade im Bestand ist der Flächenbedarf der Anlagen ein ausschlaggebender und limitierender Faktor. Platz und Raum sind nicht nur in Großstädten knapp wie teuer und dementsprechend als Verkaufsargument in der Marketing-Strategie der Hersteller angekommen. „Kompaktanlagen“, welche die drei relevanten Komponenten Abscheider, Probenahmeeinrichtung und Hebeanlage in einem Produkt integrieren, werden als neue „Raumlösung“ beworben. Doch wieviel Platz kann bei der Abwasserbehandlung noch gespart werden? Wir haben bei Alexander Steinherr, Produktmanager Abscheidetechnik beim Entwässerungsspezialisten KESSEL, nachgefragt.
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Herr Steinherr, der Flächenbedarf von Fettabscheidern ist für Betreiber, Planer und Architekten ein großes Thema, das auch in der Praxis täglich auf den Baustellen anzutreffen ist. Mit Blick auf die heutigen Quadratmeterpreise: Hat sich die allgemeine Platznot für Entwässerungsanlagen Ihrer Meinung nach verschärft?
Der Flächenbedarf ist immer und überall ein Thema. Wenn Sie sich mit einem Planer in München unterhalten, sagt er Ihnen, dass fast überall nur noch Abscheider der Nenngröße NS 4 eingebaut werden sollen – für größere und der normgerechten Auslegung entsprechende Anlagen fehle einfach der Platz. Bei manchen Sanierungen kann ich mich nur wundern, welche abenteuerlichen Lösungen man zu sehen bekommt und wo manche Betreiber ihre Abscheider aufstellen möchten. Ganz nach dem Motto: was nicht passt, wird passend gemacht. Hier ist oft Überzeugungsarbeit nötig. Die praxisgerechte Dimensionierung eines Abscheiders ist fest durch die Norm vorgegeben. Hinzu kommen weitere Faktoren: Allein für die waagerechte Beruhigungsstrecke vor dem Abscheider muss mindestens das Zehnfache der Nennweite am Zulauf, also rund ein bis zwei Meter, berücksichtigt werden. Die Größe des Aufstellraums muss ebenfalls ausreichend dimensioniert sein, damit für die Wartung über und um den Abscheider ein Freiraum von je 50 cm zur Verfügung steht. Daher gilt es, genügend Raum für die problemlose Wartung und den Austausch von Anbauteilen und Komponenten einzuplanen.
Die Funktionsweise eines Fettabscheiders lässt aus normativer Sicht grundsätzlich auch wenig Spielraum zu.
Das ist richtig. Wasser ist nicht komprimierbar und braucht den Platz, den es eben braucht. Fettabscheider funktionieren rein physikalisch nach dem Schwerkraftprinzip und arbeiten für die Trennung der Stoffe mit dem Dichteunterschied. Diese naturgegebenen Gesetze bestimmen den Rahmen und seit dem Patent-Eintrag von Nathaniel T. Whiting aus Kalifornien im Jahr 1884 hat sich am Grundprinzip von Fettabscheidern wenig geändert. Wir arbeiten also seit 140 Jahren nach diesem Prinzip. Und die Normen regeln die Vorgaben entsprechend der praxisgerechten Dimensionierung wie die Größe des Schlammfangs mit 100 Litern mal Nenngröße oder des Fettspeichers mit 40 Liter mal Nenngröße. Da gibt es keinen großen Spielraum mehr. Ich denke, bei den Größenverhältnissen bei Abscheidern haben wir die Grenzen des Machbaren langsam erreicht.