Beim Duschen treten unausweichlich für die Nachbarn störende Geräusche auf. Die vornehmliche Verantwortung beim Thema Schallschutz liegt zunächst beim Planer und in zweiter Linie dann beim ausführenden Fachhandwerker. Der Planer sollte bei der Auswahl einer geeigneten Entwässerungslösung die vom Hersteller angegebenen Schallwerte auf die jeweilige Einbausituation übertragen oder ggf. neu bewerten. Richtlinien und Normen definieren verschiedene Schallwerte, die nicht überschritten werden dürfen und geben dem Planer damit ein nützliches Werkzeug zur Hand. Bei Überschreitung der geforderten Schallwerte spricht man gemäß ÖNORM B8115-2 von einem Baumangel. Entsprechend wichtig ist daher auch die normgerechte Umsetzung in der Praxis. Dabei ist eine koordinierte Vorgangsweise aller Gewerke und eine sorgfältige Ausführung der Installationsarbeiten essenziell.
Schallwerte von Abläufen für barrierefreie oder barrierearme Duschlösungen (Punktabläufe, Duschrinnen oder auch Brausetassen) werden in der Regel durch unabhängige Prüfinstitute, wie beispielsweise dem Frauenhofer-Institut für Bauphysik IBP unter definierten Bedingungen ermittelt. Liegen die geprüften Werte einer Duschlösung unter den Mindestanforderungen laut ÖNORM B8115-2 und stimmen die Prüfbedingungen mit der Einbausituation überein, gelten die Anforderungen gemäß ÖNORM B8115-2 bei fachgerechter Ausführung als erfüllt. Weicht jedoch die Einbausituation (Schüttung, Trittschalldämmung, Wärmedämmung, Estrich) eklatant vom Prüfaufbau des schallgeprüften Ablaufs ab, ist eine Neubewertung vom Planer mit Hilfe der ÖNORM B8115-2 erforderlich. Prüfbedingungen in Bezug auf die genannten Fußbodenaufbauten sollten daher vom Hersteller so definiert und dann auch geprüft werden, dass sie möglichst der Realität entsprechen. Für die Planung ergibt sich dadurch eine wesentliche Erleichterung und mehr Sicherheit.
Bei HL Hutterer & Lechner wurden nun die bereits länger bekannten Duschabläufe HL540 und HL541 beim Frauenhofer-Institut unter reellen Einbaubedingungen geprüft: Das Ergebnis: Beide entsprechen, auch ohne Einsatz einer Schallschutz-Unterlegsmatte, den erhöhten Anforderungen der ÖNORM B8115-2. Dasselbe gilt für das Duschtassen-Installationsset HL570.
Eine Frage der Rücksichtnahme
Schallschutz beim Duschen gemäß ÖNORM B8115-2: Ruhe in den eigenen vier Wänden ist ein Grundbedürfnis. Um auf das Wohlbefinden seiner Nachbarn nicht negativ Einfluss zu nehmen muss man insbesondere im Wohn- und Hotelbau konsequent auf Schallschutz achten.
- Kann denn Heizen Sünde sein?
- Alle gesund?