Zu den Anwendungsbereichen zählen die Messungen an Gasleitungen und Gaskomponenten nach ÖVGW G K63, Messungen an Trinkwasserleitungen nach EN 806 sowie an Abwasserleitungen nach EN 1610.
Als weitere Menüpunkte stehen die Möglichkeit zur Ortung von metallischen Leitungen zur Verfügung sowie eine Loggerfunktion zur Langzeitüberwachung von Druck, Temperatur und Feuchtedaten. Das Wöhler M 603 ist DVGW-zertifiziert nach G5952 und TÜV geprüft, so dass die Gas-Messung mit dem Gerät den Ansprüchen aller Auftraggeber, auch der Versorger, genügt.
Einfache und sichere Messung
Technische Details sorgen dafür, dass die vorgeschriebenen Prüfungen deutlich schneller erledigt werden als bisher und dennoch eine normgerechte Durchführung sichergestellt ist. Bis zu einem Prüfdruck von 300 hPa kann das Wöhler Druckmessgerät die Gasleitung nämlich automatisch über die eingebauten Pumpen aufpumpen. Bei allen Messungen mit geringem Prüfdruck, z.B. der Dichtheits- und der Gebrauchsfähigkeitsmessung an Gasleitungen, spart der Installateur daher den Aufwand zum Anschluss einer externen Pumpe. Wenn gewünscht, führt das Menü automatisch durch die gesamte Messung. Dabei werden die Vorgaben der anzuwendenden Richtlinie oder Norm berücksichtigt und das Gerät nimmt selbstständig die Auswertung vor, so dass Fehler kaum möglich sind. Das große Farbdisplay mit schnellem sensiblen Touch sorgt für noch mehr Komfort bei der Arbeit.
Großer Messbereich
Messungen an Trinkwasserleitungen mit Luft nach DIN EN 806 schafft das Gerät aufgrund seines Druckmessbereichs bis 3 bar spielend. Mit dem kleinen Zusatzgerät Wöhler SC 660 Smart Connect wird der Bereich auf 60 bar erweitert. Das ermöglich sogar Druckprüfungen an Wasserleitungen mit Wasser. Das Wöhler SC 660 lässt sich problemlos per Bluetooth mit dem Wöhler M 603 verbinden, kann aber auch eigenständig für Druck- und Temperaturmessungen genutzt werden, da es über ein Display verfügt. Als weitere Option für die Nutzung des Wöhler SC 660 steht die Wöhler Smart Connect App zur Verfügung.
Diesen Beitrag finden Sie ungekürzt auch auf Seite 54 der aktuellen Ausgabe 5/2021!