Eine neue Studie des WIFO im Auftrag des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich hat nun untersucht, wie die Mittelvergabe an die Bundesländer im Rahmen des FAG zukünftig an die jeweiligen Bemühungen im Klimaschutz gekoppelt werden könnte. Dies würde für die Länder Anreize schaffen, den Ausbau der Erneuerbaren, die Energieeffizienz und die Reduktion des Treibhausgasausstoßes voranzutreiben.
Kompetenzbereiche der Bundesländer
Ausschlaggebend dabei sind wichtige Kompetenzen der Bundesländer in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – jenen Sektoren, die österreichweit bis 2030 ihren Treibhausgasausstoß laut EU-Vorgabe um fast die Hälfte reduzieren müssen. Auch die Ausweisung und Widmung von Flächen für Solar- und Windkraftanlagen und die Abwicklung von Genehmigungsverfahren fallen in den Kompetenzbereich der Bundesländer und der Gemeinden und beeinflussen wesentlich den Ausbau erneuerbarer Energieträger und damit die Erreichung der österreichischen Klima- und Energieziele.
Bisher wurden die zur Verfügung gestellten Mittel für Klimaschutz und zur Abdeckung der drohenden Kosten durch Zukäufe von Emissionszertifikaten lediglich anhand der Einwohnerzahl bemessen. Dieses Modell bietet weder einen Anreiz für Bundesländer zu besonderem Klimaschutzengagement, noch werden die geographischen und sozioökonomischen Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt.
Monitoringsystem bis spätestens 2026
Eine wirkungsorientierte Zuweisung von Mitteln im FAG würde stattdessen die Performance der Bundesländer in den Nicht-EHS-Sektoren, im Energieverbrauch im Gebäudebereich sowie in der nachhaltigen Energieproduktion zugrunde legen. Dafür bräuchte es laut WIFO bis spätestens 2026 klar definierte Klima- und Energieziele für die Bundesländer sowie ein Monitoringsystem, um Bemühungen und Fortschritte der Bundesländer messen zu können. In den derzeitigen Verhandlungen für den Finanzausgleich ab 2024 könnten ökologische Zweckzuschüsse aufgenommen sowie außerhalb des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern vereinbart werden (Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG). So könnten sowohl unmittelbar als auch langfristig wichtige wirksame Schritte in Richtung österreichweite Klimaneutralität gesetzt werden.