Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik müssen entsprechende Sicherungseinrichtungen verwendet werden, um ein Rückfließen von Nichttrinkwasser in die Trinkwasserversorgung – und damit eine Verunreinigung des Trinkwassers – zu verhindern. In letzter Zeit gab es immer wieder Diskussionen, ob Enthärtungsanlagen abgesichert werden müssen oder nicht. In dem im September dieses Jahres erschienenen DVGW-Positionspapier wurde eindeutig auf diese Thematik eingegangen. Das Ergebnis lautet wie folgt: „Vor dem Einsatz in der Trinkwasser-Installation sollte das einzusetzende Gerät zur Wasserbehandlung insbesondere bei der Entwicklung, hygienisch überprüft werden. Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner zusätzlichen Absicherung. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen entsprechen.“ Grünbeck-Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, sind DVGW-zertifiziert und somit eigensicher. Das bedeutet, dass vor einer DVGW-zertifizierten Anlage keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen mehr notwendig sind. Gerade bei Preisvergleichen sollte man diesen Aspekt auf keinen Fall aus den Augen verlieren.
DVGW-zertifizierte Anlagen sind eigensicher
Die Trinkwasserverordnung fordert zum Schutz vor Verunreinigungen in § 17 Absatz 6, dass Trinkwassersysteme nicht mit Systemen mit Wasser unbekannter Herkunft, also Nichttrinkwasser, verbunden werden dürfen.
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