Die als sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ bezeichnete Verordnung der Europäischen Union – kurz ErP – definiert exakt den erlaubten Ressourcenverbrauch „energierelevanter Produkte“. Betroffen sind auch die meisten Motoren, die Bestandteil von Belüftungs- und Entrauchungssystemen in Gebäuden sind.
Ziel und Wirkung
Harald Rudelgaß, Technischer Leiter SystemairDeutschland: „Die Einhaltung der ErP-Vorgaben für Wirkungsgrade von Motoren an sich ist noch kein Qualitätslabel. Die besten und wirtschaftlichsten Ventilationssysteme sind die, welche exakt zur gestellten Aufgabe passen. Dabei spielt die optimale Regelungstechnik eine wichtige Rolle.“ Im Zuge der EU-Verordnung ErP werden derzeit für 32 Produktgruppen Vorgaben erarbeitet bzw. sind bereits gültig. Ab 1. Jänner 2015 werden auch Niederspannungs-Drehstrom-Asynchronmotoren mit Wellenleistungen von 0,75 bis 375 kW eingeschlossen sein. Ab diesem Stichtag dürfen nur noch Motoren auf dem europäischen Markt verkauft werden, die den ErP-Effizienzkriterien entsprechen.
Kosteneinsparung
Wenn auf AC-Motoren verzichtet wird – die sonst üblicherweise der Entrauchung dienen – sinken gleichzeitig auch die Wartungskosten. Dank des Regelverhaltens von EC-Motoren freuen sich außerdem Nutzer über konstant frische Luft ohne spürbaren Luftzug. Am 1. Januar 2015 treten gemäß ErP-Richtlinie nochmals verschärfte Wirkungsgrade für Ventilatoren in Kraft. Damit können Mehrkosten für Motoren in Größenordnungen von 20 bis 30 Prozent entstehen. Diese Kostensteigerungen können aber durch den Einsatz sparsamer EC-Ventilatoren abgefedert werden. Außerdem lassen sich intelligent regelbare Lüftungs- und Entrauchungskonzepte im Rahmen einer übergeordneten Gebäudeautomation mit hohem Nutzungskomfort realisieren.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel ab Seite 54 der aktuellen Ausgabe 11/2014!