Knappe Fristen für den hydraulischen Abgleich
Der hydraulische Abgleich muss bis spätestens zum 30. September 2023 in Gebäuden mit einer Gas-Zentralheizung und mindestens 10 Wohneinheiten (ab 6 Wohneinheiten bis zum 15. September 2024) oder Nichtwohngebäuden ab einer beheizten Fläche von 1.000 Quadratmetern durchgeführt werden. Das GEG trat am 01.01.2024 in Kraft, wobei die GEG-Anforderungen zum hydraulischen Abgleich aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit der EnSimiMaV erst ab dem 01.10.2024 gelten. Bis dahin sind in Sachen hydraulischer Abgleich die Angaben der EnSimiMaV zu beachten. Es ist zu erwarten, dass die Richtlinien für den hydraulischen Abgleich bei Ablauf der Frist für die EnSimiMaV in das GEG übernommen werden.
Spart Zeit und Kosten: Ein System für alle
Je nach bestehendem Heizsystem – ob eine Einrohr- oder Zweirohrheizungsanlage oder eine Fußbodenheizung vorhanden sind – wird der hydraulische Abgleich unterschiedlich durchgeführt.
Der Regelungsspezialist blossom-ic hat mit dem digitalen hydraulischen Abgleich (dhb – digital hydraulic balancing) ein zertifiziertes und förderfähiges System entwickelt, das den hydraulischen Abgleich sowohl für Einrohr- und Zweirohrheizungsanlagen als auch für Fußbodenheizungen vereinfacht. Dieses zertifizierte und förderfähige System ermöglicht einen normgerechten hydraulischen Abgleich sowohl für Einrohr- und Zweirohrheizungsanlagen als auch für Fußbodenheizungen. Es verspricht Flexibilität und Energieeinsparungen und ermöglicht die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei Bestandsbauten und während des laufenden Heizbetriebs gemäß Verfahren B.
Effizient und präzise: Der digitale hydraulische Abgleich im Vergleich zu konventionellen Verfahren
Radiatoren und Fußbodenheizungen stellen unterschiedliche Anforderungen an den hydraulischen Abgleich aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften und Betriebsparameter. In der Regel erfordert jedes dieser Systeme einen eigenen hydraulischen Abgleich. Dabei werden grundsätzlich zwei Verfahrensarten unterschieden: Verfahren A, ein einfaches Schätzverfahren, und Verfahren B, das präzisere Verfahren, welches die raumweise Heizlast berechnet. Bei Verfahren B erfolgt eine aufwendige Ermittlung der benötigten Wärme für jeden Raum durch Fachkräfte, gefolgt von einer manuellen Einstellung des Heizsystems. Oftmals müssen dabei die vorhandenen Ventile gegen voreinstellbare ausgetauscht werden, was wiederum eine Entleerung und Befüllung der Anlage nach VDI 2035 erfordert. Dieser Vorgang gestaltet sich insbesondere in Objekten wie Hotels, öffentlichen Gebäuden oder Beherbergungsbetrieben während des laufenden Betriebs als herausfordernd, wenn nicht sogar unmöglich. Im Gegensatz dazu bietet der digitale hydraulische Abgleich eine zeit- und kostensparende Alternative, die eine präzise Anpassung des Heizsystems ermöglicht, ohne die Notwendigkeit einer manuellen Intervention und Unterbrechung des Betriebsablaufs.
Herkömmlicher hydraulischer Abgleich in Einrohrheizungsanlagen
In Einrohrheizungsanlagen wird das Heizungswasser von einem Hauptrohr zu den einzelnen, in Reihe miteinander verbundenen Heizkörpern und dann wieder zurück zum Hauptrohr geführt. Der herkömmliche hydraulische Abgleich erfolgt typischerweise über das Einstellen der Thermostatventile und der Vorlauftemperatur: Am Thermostatventil jedes Heizkörpers kann die Durchflussmenge von heißem Heizwasser über das Thermostatventil geregelt werden. Am Kessel kann die Vorlauftemperatur eingestellt werden, um die Wärmeabgabe an das gesamte System anzupassen. Durch die Anpassung der Thermostatventile und der Vorlauftemperatur kann der hydraulische Abgleich erreicht werden.
Herkömmlicher hydraulischer Abgleich in Zweirohrheizungsanlagen
In einer Zweirohrheizungsanlage gibt es zwei separate Rohrsysteme: ein Vorlaufrohr, das heißes Wasser zu den Heizkörpern führt und ein Rücklaufrohr, welches das abgekühlte Wasser vom Heizkörper zurückführt. Der hydraulische Abgleich erfolgt hier ähnlich wie in Einrohrheizungsanlagen über das Einstellen der Thermostatventile an den Heizkörpern und über das Einstellen der Vorlauftemperatur am Kessel.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Systemen liegt in der Art und Weise, wie das Wasser durch das System fließt und wie die Ventile und Temperatureinstellungen verwendet werden, um den hydraulischen Abgleich zu erreichen. Da in Zweirohrsystemen der Vor- und Rücklauf voneinander getrennt sind, hat man hier mehr Kontrolle über die Temperatur in jedem Heizkörper – während in einem Einrohrheizsystem die Temperatur des Heizkörpers stärker von der Position des Heizkörpers im Heizsystem abhängt.
Herkömmlicher hydraulischer Abgleich in Fußbodenheizungen
Im Vergleich zu Heizkörpern oder Radiatoren haben Fußbodenheizungen eine größere Oberfläche, über die die Wärme abgegeben wird. Die Rohrleitungen sind i.d.R. eng miteinander verflochten und gleichmäßig verteilt. Zugleich kann die Wärmeabgabe je nach Bodendicke und Oberbelag wie Fliese, Parkett oder Teppich variieren. Hier gibt es verschiedene Systeme für den hydraulischen Abgleich.
Bei Flächenheizungen im Bestand darf für eine Förderung seit Januar 2023 der hydraulische Abgleich nur nach Verfahren B gemäß des Bestätigungsformulars des hydraulischen Abgleichs der VdZ erfolgen. Dabei erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise. Die Dimensionierung der Anlage ist anhand der Heizlastermittlung nach DIN 12831 vorgeschrieben.