In deutschen Radon-Vorsorgegebieten gelten gemäß Strahlenschutzgesetz seit 2020 erstmals Regelungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen wie Wohnungen, Kitas und Schulen sowie an Arbeitsplätzen. Das radioaktive Edelgas Radon-222 ist vom Menschen nicht wahrnehmbar und kann langfristig Lungenkrebs auslösen. Forscher der inVENTer GmbH untersuchen in Zusammenarbeit u.a. mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) die Effektivität dezentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung beim Abbau der Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft. Das Forschungsprojekt „RadonVent“ führt vor diesem Hintergrund Feldtests in einem Gebiet mit erhöhtem Radonvorkommen durch. Dabei konnten in ersten Vorversuchen unter Einsatz von inVENTer-Lüftungsgeräten Messergebnisse erzielt werden, die eine deutliche Reduzierung von Radon-222 im Innenraum nachweisen.
Nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mussten alle Bundesländer laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bis zum 31. Dezember 2020 die Gebiete ausweisen, in denen in Gebäuden gehäufte Referenzwertüberschreitungen auftreten. Besagter Referenzwert gilt bundesweit und beträgt 300 Bq/m3 in Wohngebäuden, Schulen sowie an Arbeitsplätzen. Hohe Radon-222-Aktivitätskonzentrationen treten z.B. in den deutschen Mittelgebirgen und ehemaligen Bergbaugebieten in den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg auf. Zum Schutz der Bewohner müssen dort gezielte Maßnahmen zur Reduktion umgesetzt werden. Auch Schulen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung des Referenzwerts zu prüfen und ggf. Schutzmaßnahmen umzusetzen.