Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und die Bundesregierung kommen heute im Zuge der Verkündung von Konjunktur-Maßnahmen einer Forderung des Branchenverbands PV Austria nach: Ab 1.1.2024 wird die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage auf Null gesetzt nach dem Motto: „Null Umsatzsteuer – Null Bürokratie“.
„Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten sollt“, lobt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria) und sagt: „Das ist der richtige Schritt, zur richtigen Zeit: denn die Branche hat bereits einen Nachfrage-Rückgang gespürt. Dieser Bürokratieabbau steuert entgegen.“
Der Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % soll mit Beginn kommenden Jahres in Kraft treten und für PV-Anlagen mit einer Leistung von 35 kW (Kilowatt) gelten. Sowohl die Komponenten als auch die Montage profitieren von dieser Senkung. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet. Das Ziel: Den PV-Ausbau erheblich steigern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden.
Modernes E-Wirtschaftsgesetz trotzdem notwendig
„Die Entlastung für die Privaten ist erfreulich. Sie darf aber nicht davon ablenken, dass wir dringend ein zeitgemäßes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) und leistungsfähige Stromnetze brauchen! Nur mit Netzausbau und modernen rechtlichen Rahmenbedingungen können die zukünftigen PV-Anlagen, die jetzt durch die quasi Steuerbefreiung gefördert werden, auch tatsächlich einen Beitrag zur Energiewende leisten“, erinnert Paierl an das dringend benötigte ElWG.