11/2015 Installationstechnik

Unnötige Energieverschwendung?!

Credit: Schwarz
Anm. des Autors: Jedes Rechts- und Regelwerk unterliegt Ermessens- und/oder Interpretationsspielräumen. Unter diesem Aspekt ist auch dieser Artikel zu sehen. Ziel war es, durch teil-weise bewusst überspitzte Formulierungen einen Anstoß zu geben, liebgewonnene Gepflogenheiten zu hinterfragen – im Sinne einer allseits effizienten Normerfüllung.
Credit: Schwarz

Das richtige Umsetzen der ÖNORM B 5019 spart Investitions- und Energiekosten. Über Mythen und teure Irrtümer am Markt.

von: Redaktion

Seit 2007 normiert die aktuelle Fassung der B 5019 wesentliche Aspekte rund um das Thema Warmwasser. So neu ist das "volkstümlich" als Trinkwasser- oder Legionellennorm bezeichnete Werk, das die "hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen" beinhaltet also nicht. Doch selbst nach knapp acht Jahren gibt es etliche Missverständnisse und Fehlauffassungen. Ein Paradebeispiel dafür sind die gängigen Schlussfolgerungen zur Legionellenschaltung sowie zur thermischen Desinfektion.

Kernaussagen der Norm
Einige Kernaussagen der ÖNORM B 5019 werden hier - massiv vereinfacht - quasi zum Aufwärmen in Erinnerung gerufen. Die Norm sagt: Plane, errichte und betreibe die Trinkwasser-Erwärmungsanlage (TWE) so, dass

  • am Abgang des Trinkwassererwärmers (Boiler, Frischwasserstation ...) die Warmwassertemperatur (WW-Temp.) im Betrieb +60 °C beträgt;
  • bei Anlagen mit Zirkulationsleitungen die Temperatur an keiner Stelle im Netz unter +55 °C liegt (= Rücklauftemperatur Zirkulation nicht tiefer als +55 °C). Wichtig: Ein Abschalten der Zirkulationspumpe ist NICHT zulässig;
  • bei Anlagen mit Speichern/Boilern die WW-Temp. an keiner Stelle im Speicher unter+55 °C liegt - außer am Kaltwassereingang: Der Speicher hat durchgeladen zu sein.

Unter dem Aspekt "Energieeffizienz und -einsparung" sind die Vorgaben unbestritten nicht so toll. Vor allem, da die Vorgaben für jedes zentrale Trinkwasser­erwärmungssystem gelten, egal ob mit Speicher, Speicherladesystem oder Frischwasserstation. Gesundheit geht vor. Wichtig ist jedoch: Die B 5019 beschreibt die TWE-Anlage für Ein- und Zweifamilienhäuser explizit nicht!

Lesen Sie den ungekürzten Beitrag von Markus Schwarz ab Seite 64 der aktuellen Ausgabe 11/2015!


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