Im Zuge der Österreichischen Fachtagung für Photovoltaik und Stromspeicherung veröffentlicht der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) einen knapp 90 Seiten starken Leitfaden, der durch die Gesetze für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Österreich führt. Der Umfang bestätigt, was viele Anlagenerrichter*innen im Alltag schon längst beklagen: Kein Bundesland gleicht dem anderen, die Vorgaben wirken teilweise willkürlich und mehr als veraltet.
Landeshauptleute müssen ihre Gesetze zukunftsfit machen
In dem Leitfaden werden neben Bundesgesetzen wie dem Luftfahrtgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz, der Gewerbeordnung und dem Wasserrechtsgesetz hauptsächlich Landesgesetze zum Elektrizitätsrecht, zur Raumordnung, zum Baurecht und zum Naturschutz analysiert und laienverständlich aufbereitet. In Summe ergibt dies 36 verschiedene Gesetze, die bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen in Österreich einzuhalten sind – technische Normen noch nicht inkludiert. „Es kann nicht sein, dass sich die Branche in der Klima- und Energiekrise mit solch kleinteiligen Hürden herumschlagen muss, die enorme Ressourcen beanspruchen, anstatt PV-Anlagen zu montieren. Wo sind die mutigen Landeshauptleute, die den Ernst der Lage erkennen und ihre Landesgesetze zu PV- und damit zukunftsfiten Gesetzen umarbeiten.“, appelliert Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria, an die Landeshauptleute.
Vereinheitlichung notwendig - kein Bundesland gleicht dem anderen
In einigen Bundesländer ist es einfacher, eine PV-Anlage zu erreichten als in anderen. Immitzer: „Über den Genehmigungsaufwand entscheidet allein die Landesgrenze. Kleine Sprünge in der Genehmigungsfreiheit von beispielsweise 20 kWp auf 50 kWp
bringen uns nicht weiter.“ Wenn die PV als eine der tragenden Säulen der Energieversorgung werden soll, wird dringend eine Vereinheitlichung über alle Bundesländer hinweg benötigt:
Als Vorbild vorangehen kann beispielsweise das Bundesland Salzburg mit dem durchaus PV-freundlichsten Landes-ElWOG in Österreich: Eine Anlage ist dann genehmigungsfrei anzuschließen, wenn diese von einem Fachbetrieb errichtet wird. Die freundlichste Bauordnung findet man in Niederösterreich. Vorbilder sind auch jene Bundesländer, die – auch wenn noch ausbaufähig – eine PV-Verpflichtung gesetzlich verankert haben: Niederösterreich, Wien und die Steiermark. Die fortschrittlichste Raumordnung findet man im Burgenland. Hier ist nicht nur der Ausbau der Freiflächen-PV öffentliches Interesse und steht damit über Natur- und Landschaftsschutz, sondern es werden erstmals auch aktiv Flächen für Freiflächenanlagen ausgewiesen.
Die Kurzversion des Leitfadens zur Anzeige- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Der ausführliche Leitfaden steht ausschließlich den Mitgliedern von PV Austria zur Verfügung.