Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland werden immer mehr Menschen zuhause gepflegt. Vor allem die Gestaltung des Badezimmers spielt bei der ambulanten Pflege eine wichtige Rolle. Aktuelle Studien, wie zum Beispiel „Das Pflegebad 2030“ des ZVSHK/VDS, machen auf dieses Thema aufmerksam und sensibilisieren dafür, vorausschauend und frühzeitig zu planen. Die DIN-Norm 18040-2 legt in Deutschland fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Badezimmer offiziell als barrierefrei gilt. Eines der Hauptkriterien ist eine Raumaufteilung, die ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglicht und Platz für Gehhilfe, Rollstuhl und eine Pflegekraft bietet (z.B.: 1,20 x 1,20 m Bewegungsfläche bei einem Rollator). Um diese Anforderung im Renovierungsfall zu gewährleisten, werden in der Praxis praktikable Zwischenlösungen benötigt, wie das folgende Beispiel zeigt. Kermi ist Spezialist für barrierefreie Duschbereiche. An einem konkreten Objekt – ein kleines Einfamilienhaus aus den 50er-Jahren – zeigt Kermi die generationenübergreifende Umgestaltung eines schmalen Badezimmers. Die Bewohner des Hauses, ein rüstiges Senioren-Ehepaar, wünschen sich mehr Komfort, denn durch die Badewanne mit hohem Einstieg wird die tägliche Körperpflege erschwert. Stolpern und Ausrutschen sind vorprogrammiert. Beide beschäftigt auch die Frage, was passiert, wenn einer von beiden auf die Pflege zuhause angewiesen ist.
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