Fernablesung leicht gemacht

22.06.2021 | Installationstechnik, News

Die EU treibt die Digitalisierung beim Energiemanagement voran – Techem Smart System unterstützt Hausbesitzer und -verwaltungen.

Die Europäische Energieeffizienz Richtlinie (EED) soll den Energieverbrauch in der Europäischen Union effizienter gestalten und sieht vor, dass installierte, nicht fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, um unterjährige Verbrauchsinformationen zu ermöglichen. Aufgrund der technischen Einsatzdauer betrifft die Umstellung schon jetzt viele Gebäude. Mit dem Launch von TSS (Techem Smart System) bringt Techem, Energiedienstleister und führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, ein neues Produkt auf den Markt, das durch regelmäßige Fernablesungen und digitale Verknüpfung zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden beiträgt. Die Aufrüstung vieler Bestandsobjekte in Österreich mit TSS läuft bereits.  
Ziel der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist es, bis 2030 den Energieverbrauch in der Europäischen Union um ein Drittel effizienter zu gestalten als 2007. Unter anderem soll durch Neuerungen bei der Ablesung von Heizkostenverteilern, Wärmemengen- und Wasserzählern mehr Transparenz geschaffen werden, um das Umweltbewusstsein bei Hausverwaltern und Bewohnern zu stärken. Konkret enthält die Richtlinie eine stärkere Informationspflicht über Verbrauchsdaten und sieht außerdem bis spätestens 1. Jänner 2027 Fernableseinfrastruktur in Einzelverbrauchserfassungen in Gebäuden vor.

Umstellung betrifft viele Gebäude schon jetzt
„Die technische Einsatzdauer der Verbrauchserfassungsgeräte beträgt in Österreich zehn Jahre für Heizkostenverteiler und fünf Jahre für Wärmemengen-, Warm- und Kaltwasserzähler. Aufgrund ihrer zeitlichen Vorgaben wirkt sich die EED schon jetzt auf aktuelle Entscheidungsprozesse in der Wohnungswirtschaft aus“, erklärt Karl Moll, Geschäftsführer von Techem Messtechnik. Sollte in Wohnobjekten ein Tausch der Erfassungsgeräte aufgrund des österreichischen Maß- und Eichgesetzes bevorstehen, ist es ratsam, bereits jetzt auf fernablesbare Technologien zu setzen, um Mehrkosten für eine spätere Umrüstung zu sparen.

Die neueste Generation in der Erfassung: Techem Smart System
Das neue Techem Smart System (TSS3) ist die Basis zur Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Nutzern hinsichtlich der EED. Die Funkerfassungsgeräte senden Verbrauchsdaten und Statusinformationen zur Funktionsfähigkeit regelmäßig an die Smart Reader, die anschließend mittels gesicherter Mobilfunkverbindung über eine Cloud an das Techem Rechenzentrum übermittelt werden. Dort erfolgen die Entschlüsselung und anonymisierte Verarbeitung der Daten. Schnellere Abrechnung in hoher Qualität mit weniger Verwaltungsaufwand stellen Bewohnern maximale Transparenz über ihre Energieverbräuche zur Verfügung und ermöglichen dadurch spürbare Kostenersparnis. Voraussetzung für das Techem Smart System ist die Ausstattung der Liegenschaften mit Funkerfassungsgeräten und dem batteriebetriebenen Smart Reader.  
Die Verbrauchsinformationen der Smart Reader helfen den Bewohnern dabei, ihren Energiehaushalt zu optimieren und unnötigen Verbrauch zu reduzieren. Durch gezielte Maßnahmen gelingt es, den ökologischen Fußabdruck zu verringern.

Durch Digitalisierung den CO2-Ausstoß verringern
Das innovative Unternehmen greift auf Know-how aus 16 Jahren Funkerfahrung zurück: Für die Koordination der Smart Reader hat Techem eine eigene Projektgruppe über verschiedene Fachabteilungen wie Vertrieb und Marketing, Datentausch, Auftragsbearbeitung und Digitalisierungs- und Servicedienstleistung, eingerichtet. Für den Rollout wurde zudem ein Montageteam aufgestellt, das speziell auf TSS3 geschult wurde. „Das Smart Reader System stellt gleichzeitig die Basis für weitere innovative Services, komfortable Online-Angebote und Energiesparlösungen von Techem dar“, so Karl Moll.
 
Die wichtigsten Fristen der EED Richtline im Überblick:
– Ab 25. Oktober 2020 dürfen in Wohnhäusern nur noch fernauslesbare und funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Hausverwaltungen sind dazu verpflichtet, Eigentümer und Mieter mindestens halbjährlich über ihren Wärme- und Wasserverbrauch zu informieren. Auf Wunsch sind auch vierteljährliche Auskünfte vorgesehen.
– Mit 1. Jänner 2022 müssen diese Verbrauchsinformationen mindestens monatlich bereitgestellt werden.
– Ab 2027 müssen alte Verbrauchserfassungsgeräte, die noch nicht fernauslesbar sind, nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

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