v.l.n.r.: Sarah Richter (Innovative Gebäude), Christof Drexel (Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter, Drexel und Weiss) und Michael Schalk (Senior PM Wohnraumlüftung, Bösch).
Die Antwort lautet: ja. Es dürfen keine halbherzigen Sanierungen durchgeführt werden. Sobald nämlich die Gebäudehülle einigermaßen dicht ist, reicht die Infiltration, also die nutzerabhängige und somit zwangsläufig fehleranfällige Fensterlüftung, nicht mehr aus. Wird ein Gebäude nicht mit besonderem Augenmerk auf die energetische Qualität saniert, ist die Wohnraumlüftungsanlage ein obligatorischer Bauteil.
Fortbildung
Zu diesem Thema bietet die Plattform innovative Gebäude gemeinsam mit Cross-Craft-Handwerkerkursen kostengünstige Schulungen an: www.buildupskills-crosscraft.at
Lesn Sie die ungekürzten Überlegungen der Autorengemeinschaft Christof Drexel, Sarah Richter und Michael Schalk zu dem Thema auf Seite 72 der aktuellen Ausgabe 2/16!