Hoher Hygiene-Anspruch in der Wohnungswirtschaft

06.05.2016 | Installationstechnik, News

An die Trinkwasserhygiene in Wohngebäuden werden in vielerlei Hinsicht hohe Anforderungen gestellt. In vielen Fällen reicht die Erfüllung von Normen jedoch nicht aus – etwa bei der Einhaltung des Grenzwerts für Blei.

Damit Wasser klar und gesundheitlich unbedenklich aus der Armatur läuft, sind einige Rahmenbedingungen zu beachten. Auf die Wasserqualität wirken einerseits die eingesetzten Werkstoffe, andererseits die Temperatur sowie die Verschmutzung der Komponenten vor und während der Montage und die Art der Leitungsführung. Was die Werkstoffe angeht, hat man zur Sicherung der Trinkwasserqualität vor allem den Eintrag von Blei per EU-Richtlinie 98/93-EG auf 0,01 mg/l begrenzt. Mit der Verordnung TWV 2012-10 BGBl. II Nr. 359/2012 ist dies schon 2013 in Österreich in Kraft getreten. Dennoch wurde in Österreich 2015 bei einer Untersuchung durch die Aqua Quality Austria (AQA) in Wien bei jeder fünften Wasserprobe eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt. Im Bestand sind die Unternehmen der Wohnungswirtschaft als Vermieter für die Einhaltung des Grenzwertes verantwortlich. Schon während der Montage wird Einfluss auf den Grad der Verschmutzung genommen.
Lesen Sie den ungekürzten Sanha-Bericht ab Seite 64 der aktuellen Ausgabe 5/2016!

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