Das Abkommen von Kigali

14.12.2016 | News

Mit dem Abkommen von Kigali verpflichten sich nahezu 200 Länder, die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FKWs), Gase die typischerweise in HLK Systemen verwendet werden, einzuschränken. Das Unternehmen Daikin begrüßt diesen Umstand.

Durch die Verringerung des zulässigen Verbrauchs von FKWs ab 2019 wird das Abkommen voraussichtlich bis zu 0,5 °C der globalen Erwärmung verhindern. Das Abkommen unterstützt den Daikin Entwicklungsansatz mit dem Leitspruch "Je früher, desto besser". Der Hersteller verpflichtet sich damit, so schnell wie möglich Kältemittel mit niedrigerem Treibhauspotential (Global Warming Potential, GWP) in Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kältesystemen einzusetzen um die Bewältigung des Klimawandels zu unterstützen.
Für jedes System das richtige Kältemittel
In Europa sieht die im Jahr 2015 eingeführte F-Gas-Verordnung strenge Kontrollen bei der Verwendung von Kältemitteln mit hohem GWP vor. In Erwartung dieser Gesetzgebung hat Daikin bereits im vergangenen Jahr neue Split- und Sky Air-Systeme mit dem Kältemittel R-32 entwickelt. Mit einem GWP von einem Drittel des häufig verwendeten R-410A ist R-32 energieeffizienter (da eine geringere Kältemittelfüllmenge benötigt wird) und einfacher zu verwenden und zu recyceln. Dies führt zu kleineren Produkten, deren GWP bis zu 75 % niedriger ist als bei Systemen mit R-410A. Es gibt jedoch nicht das eine ideale Kältemittel für alle Systeme. Gemäß seiner Politik der Kältemittelvariabilität" verpflichtet sich Daikin, so schnell wie möglich das optimale Kältemittel für jede Anwendung zu finden. Beispielsweise wird R-410A weiterhin in den Produktpaletten für die ZEAS- und Conveni-Pack-Kältetechnik verwendet. Denn sein GWP beträgt lediglich die Hälfte des GWP von R-404A, jenes Kältemittels, das typischerweise in diesen Systemen verwendet wird.

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