Versicherung von Fahrzeugflotten

10.10.2017 | Installationstechnik, News

Bei der Gestaltung einer Fuhrparklösung ist insbesondere auch auf das Eigentumsverhältnis der Fahrzeuge – Leasing, Finanzierung – einzugehen.

Hier bietet die sogenannte Leasing-Restwertklausel, auch Gap-Klausel genannt, im Fall eines Totalschadens finanziellen Schutz für das Unternehmen. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil der Flottenlösung ist der Umstand, dass bei erhöhten Schadensaufkommen eines Fahrzeugs die Prämienleistungen der übrigen Fahrzeuge den negativen Schadenssatz in der Flotte ausgleichen. Bernhard Rieder, Geschäftsführender Gesellschafter der RieVers Versicherungsmakler GmbH: "Der Vorteil unserer Fuhrparklösung liegt vor allem darin, die Kosten für den Versicherungsbereich vor dem Kauf eines Fahrzeuges optimal kalkulieren zu können."
Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 59 der aktuellen Ausgabe 10/2017!

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