Es werde Licht im Generationenbad!

30.10.2017 | News

Wer soll sich in Generationenbädern wohlfühlen? Wie sollen sie konzipiert sein und auf welche Details muss für die Benutzer
geachtet werden? Das Wissen zu diesen Fragen ist groß, doch nützt es nichts ohne Licht! Ein Kommentar.

Sol vieles wurde schon über das Gene­rationenbad geschrieben. Wer aller sich drinnen wohlfühlen soll, was in der Kon­zeption und welche Details für die Benutzer zu beachten sind. Das alles ist hinreichend durchdacht und definiert. Es nützt aber nichts, wenn es im Halbdunkel stattfindet – schlimmer noch: Lichtmangel erzeugt zu­ sätzliche Probleme und Risiken. Man denke an das Aussteigen aus der Wanne auf dunk­le Bodenfliesen – mit einer schwachen zen­tralen Deckenleuchte. Das Licht kommt kaum bis zum Boden, geschweige denn wird es von dort reflektiert. Das Auge hat keine Chance auf Distanzschätzung und der Bad­boden liegt meist tiefer als der Wannen­boden. Man sieht auch nicht, ob sich eine rutschige Seifenwasser-­Lacke vor der Wanne befindet. Das ist nur eines von vielen Details, die durch eine gute Badbeleuchtung lösbar sind: Beleuchtete Untertritte oder Einbau­ leuchten in Wannenschürzen würden hier Wunder wirken und die Optik eines dunklen Schieferbodens erst richtig zur Geltung brin­gen. Für Licht im Bad fühlt sich niemand zu­ ständig. Der Installateur schiebt es zum Elek­triker, der Elektriker lehnt es ab, in den Schutzbereichen Leuchten einzusetzen. Als Kompromiss bleibt oft nur die Deckenleuch­ te in der Mitte des Raums und der Lichtaus­ Lichtauslass über dem Waschtisch für das "Spiegel­licht". Die Badmöbelbranche hat bereits ihre Chance erkannt und erzeugt Spiegelschrän­ke, die sowohl Licht nach vorne als auch nach unten zum Waschtisch sowie nach oben zu Wand und Decke abgeben. Und weil vom Lichtauslass über dem Waschtisch relativ leicht ein Abzweiger nach unten machbar ist, gibt es bereits beleuchtete Waschtischunter­schränke – auch mit Licht nach unten zum Boden.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 34 der aktuellen Ausgabe 11/2017.

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