Christoph Wirrer, Bakk. (OFI), DI Dr. Georg Kohlmaier (OIB), Dr. Thomas Rapp (Umweltbundesamt Deutschland), DI Udo Pappler (OFI)
OFI / Andreas Bockenauer
Die Veröffentlichung der neuen Empfehlung des Umweltbundesamt in Deutschland zur „Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten“ im März 2019 sorgt für Aufsehen. Hersteller aus aller Welt, die ihre Produkte am deutschen Markt anbieten, sind verunsichert welche Änderungen diese Empfehlung mit sich bringt. „Mit unserer Informationsveranstaltung wollen wir dieser Verunsicherung entgegenwirken, Unklarheiten ausräumen und offene Fragen beantworten“, sagt DI Udo Pappler, Geschäftsführer des OFI.
Rund 115 Interessierte sind der Einladung gefolgt und haben sich einen Nachmittag lang mit Trinkwasserregelungen beschäftigt. Direkt aus dem Umweltbundesamt Deutschland zu Gast war Dr. Thomas Rapp, der die UBA-Bewertungsgrundlagen im Detail vorgestellt hat, und dabei auch Bezug auf Anforderungen und Risiken unterschiedlicher Materialen bzw. Werkstoffe genommen hat. Anschließend hat Christoph Wirrer, OFI Experte für Migrationsprüfungen, die Prüfpraxis für Werkstoffe im Trinkwasserbereich aus hygienetechnischer Sicht beleuchtet und dabei die rechtlichen Grundlagen in Österreich und Deutschland einander gegenübergestellt.
„Die große Neuerung der aktuellen Änderung liegt darin, dass für alle Produkte in Kontakt mit Trinkwasser der Nachweis der Konformität durch Zertifizierung gesetzlich verpflichtend wird. Statt Produktprüfungen alle 5 Jahre, ist jetzt eine Zertifizierung vorgesehen, deren Anforderungen durch laufende Überwachungen bestätigt werden. Ziel ist die Qualität der Produkte und damit des Trinkwassers stetig zu verbessern“, bringt OFI Experte Christoph Wirrer die Neuerungen auf den Punkt. Bislang erhaltene Prüfzeugnisse, geprüft nach UBA KTW Leitlinie und UBA Beschichtungsleitlinie, behalten vorerst ihre Gültigkeit, werden allerdings automatisch auf 2 Jahre nach Erscheinen des Regelwerkes begrenzt.
Neufassung Baustoffliste
Fast zeitgleich mit der Veröffentlichung der UBA-Bewertungsgrundlagen ist in Österreich eine Novelle der Neufassung der Baustoffliste 2015 in Kraft getreten, die verlangt, dass darin gelistete Produkte bzw. Materialien das Einbauzeichen ÜA führen müssen. Welche Verfahren davon betroffen sind und welche Vorteile die ÜA-Kennzeichnung für Kunden und Hersteller hat, hat DI Dr. Georg Kohlmaier vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) in seinem Vortrag deutlich gemacht.
Zertifizierung=Produktsicherheit?
Als Experte für Zertifizierungsprozesse hat OFI Geschäftsführer DI Udo Pappler an Beispielen aus der Praxis aufgezeigt, welche Bedeutung das verbindliche Einbauzeichen ÜA und die Zertifizierung durch die KTW-Konformitätsbestätigung für die Produktsicherheit haben. Am Ende seiner Ausführungen versichert er: „Am OFI sind wir bestens auf diese Änderungen vorbereitet und können unsere Kunden wie gewohnt unterstützen. Als akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle begleiten wir von der Produktentwicklung bis zur Zulassung und können auch für den deutschen Markt Zertifizierungen von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser anbieten.“