ÖVGW
Bernhard Pichler, Bereichsleiter Gas der ÖVGW legt die Beweggründe für die Überarbeitung dar: „Die bisherigen Flüssiggas-Richtlinien haben häufig auf mittlerweile zurückgezogene Erdgas-Richtlinien verwiesen und waren somit im Berufsalltag nur mehr schwer zu gebrauchen. So wurde der Wunsch nach einem eigenen Flüssiggas- Regelwerk ohne Querverweise auf Erdgas-Richtlinien laut. Diesem Wunsch haben wir nun Rechnung getragen“.
Die bisherigen Inhalte – sowie die Inhalte aus relevanten Erdgas-Richtlinien – wurden im neuen Regelwerk in eine übersichtliche Struktur gebracht. Darüber hinaus wurden Anregungen, die dem besseren Verständnis dienen und die Lesbarkeit verbessern, berücksichtigt. Gleichzeitig erfolgten unbedingt notwendige technische Anpassungen. Besonderes Augenmerk widmete man den Bereichen „Aufstellung Flüssiggastanks“, und „Aufstellung von Flüssiggasflaschen“, die teilweise neu geregelt wurden bzw. erstmalig Ausführungen zu Domschachttiefen beinhalten.
Einbindung der Marktpartner
In die ÖVGW-Gremienarbeit zur Erarbeitung des neuen Regelwerks waren Experten der Flüssiggaswirtschaft und deren Marktpartner eingebunden. Die Meinung der delegierten Funktionäre der Gasinstallateure und Rauchfangkehrer floss in die Ausschussarbeit mit ein. „Die Zusammenarbeit war äußerst konstruktiv und wir begrüßen, dass sich die Systematik der neuen Flüssiggas-Richtlinien an den ÖVGW-Richtlinien Kunden-Erdgasanlagen (G K-Serie) orientiert“, meint der Bundesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker; Michael Mattes.
Um einen breiten Konsens zu finden, gab es darüber hinaus inhaltliche Abstimmungen mit den zuständigen Bundes-und Landesbehörden sowie den Inspektionsstellen für die Betriebsphase.
Das neue ÖVGW-Regelwerk für Flüssiggasanlagen umfasst folgende Richtlinien:
-F G11 – „Begriffe, Sinnbilder und Tabellen“
-F G12 – „Personalanforderungen, Dokumentation und Kennzeichnung“
-F G21 – „Errichtung, Änderung und Fertigstellungsprüfung von Leitungen“
-F G25 – „Aufstellung von Flüssiggastanks“
-F G26 – „Aufstellung von Flüssiggasflaschen”
-F G31 – „Anforderungen an Gasgeräte und Gasmotoren“
-F G32 – „Aufstellbedingungen für Gasgeräte und Gasmotoren“
F G41 – „Errichtung und Änderung der Abgasabführung sowie Kondensatableitung“
F G51 – „Gasmessung“
F G52 – „Gasdruckregelung“
F G61 – „Rohrdimensionierung“
F G62 – „Verbrennungsluftversorgung“
F G63 – „Druckprüfverfahren“
F G71 – „In- und Außerbetriebnahme und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen“
F G72 – „Betrieb von Flüssiggasanlagen“
Digital, als Druckwerk und mit Abovorteil
Die ÖVGW bietet die neuen F G-Regeln als digitale Einzelplatzlizenzen (PDF- Dokumente) und in Papierform (DIN A5 Broschüren) an. Beide Ausgaben stehen auch als Abonnement im ÖVGW-Shop (shop.ovgw.at/FG) zur Verfügung. Das Abo beinhaltet den Erst-Bezug der 15 Flüssiggas-Richtlinien zum Sonderpreis und eine fixe jährliche Gebühr für überarbeitete oder auch neue ÖVGW- Flüssiggas-Richtlinien
Die Abo-Vorteile
-Im Abo sind die Richtlinien beim Erstkauf günstiger als im Einzelbezug und auch die zu erwartenden neuen ÖVGW-Flüssiggas-Richtlinien sind im Einzelbezug teurer als die jährliche Abogebühr.
-Abonnenten erhalten alle Neuerscheinungen automatisch und werden über die jeweiligen Änderungen informiert. Damit bleiben sie stets auf aktuellem Stand.
-Bei der Druckversion erhalten die Abonnenten zusätzlich einen praktischen F G-Ordner mit Registerblättern gratis.