Ohne entsprechende Übergangslösung droht PV 2020 ein dramatischer Markteinbruch

10.07.2019 | News

Für die Photovoltaik und Stromspeicherung laufen 2020 elementare Förderschienen mit einem Gesamtbudget von rund 20 Millionen Euro aus. Grund ist der Wegfall der Investförderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher nach dem Ökostromgesetz 2012 (Novelle 2017) die nur in den Jahren 2018 und 2019 zur Verfügung standen. Auch die Kleinanlagenförderung des Klimafonds ist derzeit ungewiss.

Der Wegfall von Fördermitteln im Jahr 2020 führt zu:

– Einbruch des PV-Marktes von mindestens 30 Prozent anstatt dem angekündigten und dringend benötigten PV-Ausbau von mind. 400 MW
– Dramatischer Einbruch des Speichermarktes durch gänzlichen Entfall der Speicherförderung
– Massive Schädigung des Gewerbes durch Personalabbau und ungewisser wirtschaftlicher Lage: Verlust von 1.500 Arbeitsplätzen in der       Branche die in der Zukunft für den notwendigen PV-Zubau dringend benötigt werden
– Verunsicherung in der Bevölkerung, die gerade jetzt ein wichtiger Teil der Energiewende ist
– Fehlende Fördermittel werfen die Entwicklung des PV- und Speichermarktes sowie die Branche um Jahre zurück und eine Zielerreichung bis 2030 wird immer schwieriger

Um den drohenden Rückschritt des PV-Zubaus im kommenden Jahr entgegenzuwirken, erarbeitete der PVA ein Notpaket, bestehend fünf Sofortmaßnahmen, die eine absolute Grundvoraussetzung für das Überbrücken des Lochs, entstanden durch die Verzögerung des EAG, darstellen.

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen des vom PVA geforderten Notpakets sind:

– Deutliche Anhebung der Fördermittel für Photovoltaik und Stromspeicherung
– Gänzliche Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe (bereits Teil der ursprünglich geplanten Steuerreform)
– Abschaffung der Betriebsanlagengenehmigung für PV-Anlagen auf Unternehmen
– Ermöglichung der Anlagenerweiterung bereits geförderter Projekte
– Fortschreibung der bestehenden Tarifverordnung

„Ohne Überbrückungslösung wäre gerade einmal ein Drittel des für die Stromwende benötigten PV-Zubaus möglich. Absolut klar ist, dass dieses Notprogramm nur eine Überbrückung für das Jahr 2020 sein darf und keinesfalls das EAG ersetzt, das eine umfassende Neugestaltung der Rahmenbedingungen vorgesehen hätte”, Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria.

Eingebrachte Anträge sichern nur den Status Quo
Die nun vorliegenden Anträge der beiden Großparteien SPÖ und ÖVP weisen Überschneidungen auf, stellen jedoch nur eine Sicherung des Status Quo dar, der derzeit ohnehin stark zu bemängeln ist. Auch das enorm schnelle Ausschöpfen der Fördermittel in den vergangenen Jahren zeigt konsequent die ungebrochene Nachfrage nach PV-Projekten in allen Segmenten und den deutlich höheren Bedarf an Fördermitteln. Um einen ersten richtungsweisenden Zubau initiieren zu können, muss das Budget dementsprechend maßgeblich angehoben werden. Die benötigten Mittel dafür belaufen sich auf 36 Millionen Euro.

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