Anforderungen für einen sicheren Betrieb

15.06.2021 | News

Lange Zeit waren fehlende normative Regelungen ein entscheidendes Argument für die Errichtung von Frischwasserstationen. Durch die Veröffentlichung der ÖNORM B 2531 und B 5021 wurden diese Graubereiche geschlossen. Mit Vorgaben an fachgerechte Planung und Ausführung, bestimmungsgemäße Nutzung und regelmäßiges Monitoring schaffen sie die Grundlage für einen hygienisch sicheren Betrieb.

Eine der ersten relevanten Normen mit umfassenden Vorgaben ist die im ­April 2019 veröffentlichte Letztfassung der ÖNORM B 2531. Sie unterscheidet kon­sequent zwischen zentralen und dezentralen Anlagen und ist damit das Schlüsseldokument für die Auslegung und den Betrieb aller Warmwasserversorgungsanlagen. Während zentrale Anlagen zur Versorgung mehrerer Entnahmestellen im Wesentlichen mit Zirkulationsleitungen ausgeführt sind oder im Warmwasserverteilsystem einen Wasser-inhalt von mehr als drei Litern haben, sind dezentrale Anlagen zur Versorgung weniger Entnahmestellen im Wesentlichen ohne ­Zirkulationsleitung ausgeführt und haben im Warmwasserverteilsystem einen Was­serinhalt von maximal drei Litern. Mit der ÖNORM B 5021 folgten im August 2020 die Vorgaben für die mikrobiologischen Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit von dezentralen Trinkwassererwärmungsan­lagen und deren Überwachung.
Bei heizungswasserbetriebenen Durchfluss-Warmwasserbereitern strömt das Kaltwasser bei Entnahme von Warmwasser in den Wärmetauscher. Daraufhin gibt der Regler einen kontrollierten Fluss von Heizungswasser durch den Wärmetauscher frei. Im Idealfall wird nur das benötigte, den ­Wärmetauscher durchströmende Wasser erwärmt. Nach dem Zapfvorgang sollte der Regler schließen und die gesamte Station mit dem Wärmetauscher rasch auf die Umgebungstemperatur abkühlen. Bei Entnahmepausen kühlen allerdings auch die heizungswasserführenden Wärmeleitungen ab. Die Ausstoßzeit, die sich aus den Zeiten bis zum Anliegen der Wärme am Wärme­tauscher und bis zum Anstehen des Warmwassers an der Entnahmestelle zusammensetzt, überschreitet mitunter die maximal zulässige Zeitdauer von 30 Sekunden. Häufig wird daher ein sogenannter Warmhalte-Bypass vorgesehen, der eine Mindestdurchströmung der Heizungswasserleitungen vorsieht, um deren Abkühlen zu verhindern. Wohnungsstationen, die auch zum Heizen verwendet werden, sind während der Heizperioden auch außerhalb von Warmwasser-Zapfzeiten mit Heizungswasser durchströmt. Sind diese in einem kleinen Raum – wie beispielsweise einer Toilette – eingebaut, herrschen dort bedingt durch die Abwärme schnell unangenehm hohe Raumtemperaturen. Sowohl bei einem Warm­haltebypass als auch bei Wohnungsstationen ist daher besonders auf die Anforderungen der ÖNORM B 2531 zu achten, nach denen in Zeiten ohne trinkwasserseitigen Durchfluss der Heizungswasserdurchfluss durch den Wärmetauscher zu unterbrechen ist.
Da jede einzelne Frischwasserstation als eigenständiger Trinkwassererwärmer angesehen wird, wäre es grundsätzlich erforderlich, jede einzelne mikrobiologisch zu untersuchen. Um den Aufwand zu verringern, ist es zulässig, Anlagen des gleichwertigen Typs mit gleichwertiger Leistung, gleichwertiger Einstellung und vergleichbarer Nutzung zu einem sogenannten Cluster zusammen­zufassen. Dieser bildet eine Gruppe von Frischwasserstationen, aus der stellver­tretend eine Stichprobe analysiert wird.

Diesen Beitrag finden Sie ungekürzt auch auf Seite 26 der aktuellen Ausgabe 6/2021!

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