Better safe than sorry!

29.08.2022 | Heizung, News

Ministerialrat Dr. Mag. Gerald Rak, MA MSc, leitet das Büro für Finanzermittlungen und Vermögenssicherung im ­Bundeskriminalamt. Der „Gelbe“ sprach mit ihm über Betrugsprävention im Bereich der Gebäudetechnik zum Zwecke der Kundenberatung.

Nachdem „Der österreichische Installateur“ in Interviews und im Zuge von Recherchen immer wieder von betrüge­rischen Glücksrittern und Ganoven gehört hatte, wollte ich bei jenen nachfragen, die am nahesten an diesem Thema dran sind: den Beamten des Bundekriminalamts. Auf Anfrage erklärte sich der Leiter der Finanz­ermittlung und Vermögenssicherung bereit zum Interview:  

Was sind die häufigsten Delikte, mit denen Sie zu tun haben?
Dr. Gerald Rak: Wir haben es vor allem mit Sachwucher zu tun. Die Geschädigten sind in erster Linie die Kundinnen und Kunden, die im Zuge einer Notsituation nach einer Internetrecherche „angebliche“ Handwerker rufen. In Folge wird dann die Leistung nicht erbracht und/oder es werden überhöhte Preise verlangt. Das Delikt Sachwucher ist im § 155 des Strafgesetzbuchs festgeschrieben. 2021 hat die Polizei 225 Anzeigen registriert. Derartige Betrüger schaden aber nicht nur den Kundinnen und Kunden, sondern auch der Branche.

Wie oft sind Handwerksbetriebe involviert und was ist diesbezüglich der häufigste Vorwurf?
Rak: „Echte“ Handwerksbetriebe sind beinahe nie in derartige Betrugshandlungen involviert. Bei Beanstandungen tritt hier zumeist das Privat- und Vertragsrecht ein.

Wie groß ist (circa) der jährlich entstehende Schaden?
Rak: Derartige Statistiken führen wir nicht. Die von den Tätern geforderte Summe ­beläuft sich durchschnittlich auf 800 bis 1.000 Euro.

Lesen Sie den vollständigen Artikel ab Seite 20 der aktuellen Ausgabe 7-8a/2022 oder am AustriaKiosk!

„Im Zweifelsfall ­immer die Polizei rufen“, rät Dr. ­Gerald Rak. (Quelle: Privat / Rak)

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