blossom-ic: Digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig mit Verfahren B

18.06.2024 | News

Grund zur Freude beim Memminger Regelungsspezialisten blossom-ic: Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat bestätigt, dass das Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das blossom-ic System den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.

Avalon+ und Hera+ Systeme erfolgreich geprüft

Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das „Avalon+“-System zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das „Hera+“-System zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das iTG nun bestätigt hat, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig, da sie die Anforderungen an einen konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B erfüllen. Bei Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Einfache Installation und automatische Anpassung

Das blossom-ic Verfahren ist deutlich einfacher, aber dennoch gleichwertig zu Verfahren B. Der hydraulische Abgleich wird ohne großen Aufwand vorgenommen: Lediglich die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen werden. Anschließend werden die blossom-ic Komponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Das System gleicht die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab und gewährleistet somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt.

Optimale Hydraulik ohne Einzelraumberechnung

Eine generelle Einzelraumberechnung entfällt, da dies der Algorithmus übernimmt. Einzige Ausnahme: Sollte das blossom-ic System eine Unterdimensionierung oder einen Defekt eines Heizkörpers detektieren, muss für diesen Raum die Heizlast berechnet werden.

Ermittlung der Gebäudeheizlast

Die Gebäudeheizlast muss auch bei der Verwendung der blossom-ic Systeme im Bestand ermittelt werden. Das ist notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe bzw. die Leistung des Wärmeerzeugers, insofern dieser getauscht wird, zu ermitteln. Eine Differenzdruck-Berechnung wird nicht gefordert, da sich dieser bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstellt. Gut zu wissen: Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten ist ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (s. Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

Effizientes Heizungsmanagement mit zertifiziertem System

Mit dem zertifizierten digitalen System „dhb“ bietet blossom-ic eine innovative und förderfähige Lösung für ein effizientes Heizungsmanagement in Bestandsgebäuden. Die Systeme sind schnell installierbar, es sind keine Elektro-Arbeiten notwendig, das Entleeren und Befüllen der Heizungsanlage entfällt.

Mehr Informationen unter blossomic.de

Tags:

Anzeigen

Anzeigen

Newsletter

Aktuelle Events

  • Deep Dive 2025: Aus der Küche auf die Yacht

    04.09.2025 // Neusiedlersee Im Fokus stehen Entwässerungslösungen für gewerbliche Küchen – von der Planung bis zur Umsetzung. Planer, Architekten, Fachhandwerker und Betreiber erwartet ein Tag voller Impulse, Praxisnähe und sportlichem Teamgeist.

  • Vortragsreihe: Kühlung von Gebäuden

    09.09.2025 // Die Klimatisierung von Gebäuden steht vor einem Wendepunkt: Während steigende Temperaturen und regulatorische Anforderungen wie die F-Gas-Verordnung die Branche prägen, gewinnen nachhaltige Lösungen mit Wasser als Übertragungsmedium und natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) an Bedeutung. Die Veranstaltungsreihe “Kühlung von Gebäuden – zukunftssichere Lösungen für eine smarte Gebäudeklimatisierung” von Kampmann bietet Planern, Technikern und Entscheidungsträgern praxisnahes Fachwissen, um diesen Wandel aktiv zu gestalten.

  • Evaluierungskurs für Überprüfungsorgane gemäß WHeizKG 2015

    10.09.2025 // SHL-Center Wien, Marksteinergasse 3, 1210 Wien
    Diese gesetzlich verpflichtende Schulung richtet sich an bereits bestellte Überprüfungsorgane gemäß §28 Abs. 4 WHeizKG 2015. Im Fokus stehen gesetzliche Änderungen, Unterschiede zum WFLKG, Anhänge 1–4, Beurteilung der Verbrennungsluftzufuhr, Verbrennungslehre, Messtechnik sowie Praxistipps. Der Kurs dauert von 9:00 bis 17:00 Uhr und kostet 68 Euro. Referent ist Ing. Michael Mattes, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Melden Sie sich hier an, um laufend die aktuellsten News zu erhalten.