Credit: Austrian Standards
Der Technische Sicherheitsbeauftragte (TSB) hat die medizinischtechnischen Geräte und die technischen Ausstattungen von Gesundheitseinrichtungen Spitälern, Kliniken, Ambulatorien, Reha- Zentren, Pflegeheimen etc. zum Schutz der in Behandlung stehenden Personen regelmäßig zu überprüfen bzw. für solche Überprüfungen zu sorgen. Das Bundes- und die jeweiligen Krankenanstaltengesetze der Länder regeln die Verantwortung, Haftung, Kompetenz und Ausbildung der Technischen Sicherheitsbeauftragten jedoch nur ansatzweise. Aus diesem Grund möchten wir in diesem Seminar den Technischen Sicherheitsbeauftragten den aktuellen rechtlichen Rahmen und dessen Interpretation, die Schnittstellen mit anderen Beauftragten, hilfreiche Instrumente zur Bewältigung des Berufsalltags und vor allem Klarheit über Kompetenz, Haftung und Grenzen ihrer Verantwortung vermitteln.
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