Die zweite Stufe des Energielabels für Raumheizgeräte

16.10.2019 | Heizung, News

Bereits in der Verordnung 811/2013 wurde für Heiz- und Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen die verpflichtende Energiekennzeichnung, beginnend ab 26. September 2015, festgelegt, also für Gas- und Heizölkessel, Wärmepumpen,
Temperaturregelung sowie Kombinationen mit Solaranlagen.

Selbiges gilt auch gemäß der VO (EU) 2015/1187 für Holzkessel und Verbundanlagen mit Zusatzkessel, Temperaturregelung und Solaranlagen. Die Europäische Kommission ging davon aus, dass das Energielabel eine rasante technische Entwicklung einleiten wird, die dazu führt, dass bereits 2019 eine neue Skalierung erforderlich ist. Die Skala des Verbundlabels umfasste bereits bisher A+++ bis G. Nun wird auch das Produktlabel und die Skala für Kombigeräte um A+++ erweitert, dafür aber die Klassen E-G gestrichen. Die Bewertung der Effizienz der Geräte auf Basis des saisonalen Wirkungsgrads, bezogen auf den Brennwert, bleibt unverändert und damit auch die Zuordnung der Geräte in die einzelnen Klassen: Eine gute Brennwerttherme war schon jetzt in Klasse A und bleibt das auch – die Klasse A ändert nur ihre Farbe von Grün auf Gelb. Bei der Kennzeichnung von Altgeräten erfolgt in Österreich auf freiwilliger Basis durch Eigeninitiative der Heizungsbranche, anders als in den Nachbarländern, wo es eine gesetzliche Verpflichtung gibt. Die Aufkleber und Folder können von Installateuren, Servicetechnikern und Rauchfangkehrern unter office@heizungs.org angefordert werden. Die neuen Energielabel müssen seit 26. September 2019 auf allen Ausstellungsstücken in Schauräumen und Messen, auf allen Werbematerialien und Preislisten ausgewiesen werden! Dies wird auch von der Marktaufsicht kontrolliert.

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