Druckprobe von Trinkwasserleitungen

30.11.2020 | News

Ein Kommentar der SHT Mollardgasse Wien: Thomas Wendler, BEd., und Manfred Helmreich, BEd., über korrekte Druckproben in Trinkwasserleitungen.

Die Druckprüfung von jeder fertiggestellten Trinkwasserleitung ist zwingend vorgeschrieben. Grundlagen dafür sind die: ÖNORM B 2531 und ÖNORM EN 806-4. In der ÖNORM B 2531 werden folgende Druckprüfverfahren unterschieden: Druckprüfung mit Trinkwasser; Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen; Druckprüfung mit Trinkwasser nach bereits durchgeführter Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen.

1. Druckprüfung mittels Trinkwasser
Alle Rohre und Rohrleitungsteile sind auf einen Systembetriebsdruck bzw. Nennbetriebsdruck von 1.000 kPa (10 bar) auszulegen. Da der Prüfdruck (gemäß ÖNORM EN 806-4) das 1,1-Fache des höchsten Systembetriebsdrucks betragen muss, ist die Druckprüfung mit mindestens 1.100 kPa (11 bar) durchzuführen. Nach erfolgter Druckprüfung mit Trinkwasser ist nach einer maximalen Stillstandszeit von sieben Tagen ein regelmäßiger Wasseraustausch durch bestimmungsgemäßen oder einen provisorischen Betrieb sicherzustellen – das Wasser muss also durch die Rohrleitungen fließen. Bei Verbrauchsleitungen, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Druckprüfung in Betrieb genommen werden können und ein regelmäßiger Wasseraustausch durch einen provisorischen Betrieb nicht durchgeführt werden kann (z. B. unbeheiztes Bauwerk in der Frostperiode), ist aus hygienischen Gründen eine Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen. Diese Druckprüfung ersetzt nicht die abschließende Druckprüfung mit Trinkwasser nach -bereits durchgeführter Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen!

2. Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen
„Inerte Gase“ sind reaktionsträge Gase – das heißt, sie reagieren chemisch schwach oder nicht mit anderen chemischen Stoffen. Hierzu zählen z. B. Edelgase wie Helium, Neon, Argon, aber auch das Elementargas Stickstoff. Die Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das aus der Belastungs- (Festigkeitsprüfung) und der Dichtheitsprüfung besteht. Das System darf dabei mit keinem Prüfdruck über 300 kPa (3 bar) beaufschlagt werden. Höhere Prüfdrücke bedeuten ein höheres Sicherheitsrisiko und erhöhen NICHT die Prüfgenauigkeit! Die Durchführung muss mit weitgehend öl- und staubfreier Luft oder mit inerten Gasen durchgeführt werden und ist für alle Rohrwerkstoffe geeignet. Alle Leitungsöffnungen müssen durch Stopfen oder Blindflansche mit ausreichender Festigkeit gegenüber dem Prüfdruck dicht verschlossen werden. Bei der Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen müssen die Verbindungsstellen der Rohrleitungsteile zugänglich und sichtbar sein und Entlüftungsventile zum gefahrlosen Ablassen des Prüfdrucks verwendet werden.

3. Druckprüfung mit Trinkwasser nach bereits durchgeführter Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen
Sie ist eine kombinierte Dichtheits- und Belastungsprüfung und hat für alle Rohrwerkstoffe jedoch mit vermindertem Systemprüfdruck von 0,9 MPa (9 bar) zu erfolgen.

4. Herstellerangaben zur Druckprüfung
Vor allem bei Kunststoff und Mehrschicht-Verbundrohren sind die jeweiligen Herstellervorschriften zu beachten und einzuhalten.

Lesen Sie die ungekürzte Version des Beitrags ab Seite 6 der aktuellen Ausgabe 12/2020 oder online am Austria Kiosk!

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