Energie AG Tochter IfEA bietet rechtssichere Energieausweise

06.08.2020 | Gewerkeübergreifend, Installationstechnik, News

Die Notwendigkeit von Energieausweisen bei der sogenannten „In-Bestand-Gabe“ (Vermietung, Verpachtung oder Verkauf) von Gebäuden oder als Grundlage für die thermische Sanierung hat die Energieausweis-Dienstleister in den letzten Jahren aus dem Boden schießen lassen.

Nicht alle Angebote sind seriös und nachhaltig rechtsgültig, wie ein neues Gutachten belegt. Eine Vor-Ort-Befundung sei bei der Erstellung eines Energieausweises verpflichtend, ist der Schluss der Analyse. Bei der IfEA Institut für Energieausweis GmbH ist eine solche Vorgangsweise seit jeher selbstverständlich. Das aktuelle Rechtsgutachten „zu der Frage, ob bei der Erstellung eines Energieausweises, insbesondere bei einer Aktualisierung, eine Vor-Ort-Befundung verpflichtend ist“ wurde von Alfred Popper, einem renommierten Juristen für Immobilienrecht und Lektor an der TU Wien, Fachautor, vielfachem Vortragenden und Prüfer für zertifizierte Ausbildungen im Immobilienbereich im Auftrag der IfEA erstellt. 
Durch verschiedenste OGH-Urteile wird klar dokumentiert, dass der Energieausweisersteller als Sachverständiger tätig ist und der Energieausweis ein Gutachten ist. Mit diesen Erkenntnissen und der oberstgerichtlichen Entscheidung, dass das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) als ein Schutzgesetz zu betrachten ist, gibt es weitreichende Folgen – sowohl für die Energieausweisersteller, als auch für die Auftraggeber von Energieausweisen. 

Die wichtigsten Leitlinien aus diesem Gutachten für den Kunden:

  • Nimmt der Gutachter bei Bestandsgebäuden vor der Erstellung eines Energieausweises keine Vor-Ort-Begutachtung vor, handelt er grundsätzlich rechtswidrig.
  • Ein neuer Energieausweis kann nicht rechtmäßig auf Basis eines alten Energieausweises – und ohne jede weitere Prüfung (Vor-Ort-Befundung) – erstellt werden.
  • Auch das vom Gutachter geforderte Honorar ist zu beachten. Denn ein Auftraggeber (z.B. Gebäudeeigentümer, Hausverwalter) muss sich bei der Auswahl des Gutachters für Energieausweise auf Grund des geforderten Honorars bewusst sein, dass besonders billige Anbieter keine Augenscheins-Prüfungen durchführen werden. Die Augenscheins-Prüfung muss ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden.
  • Ein Auftraggeber, der weiß oder wissen müsste, dass der Sachverständige nicht das nötige Wissen oder den nötigen Fleiß erbringen wird, haftet mit.
  • Zusammenfassend gilt also, dass kein Energieausweis ohne einen Ortsaugenschein des Energieausweiserstellers (= Sachverständiger) erstellt werden darf. Sollte dies trotzdem so angeboten werden und vom Auftraggeber auch akzeptiert werden, sind rechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Unter Umständen können die Geschädigten uneingeschränkte Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche einfordern. „Die Rechtssicherheit für die Auftraggeber war schon immer unser oberstes Ziel. Die minimale Ersparnis durch einen ,Schreibtischenergieausweis‘ steht in keinem Verhältnis zum Rechtsrisiko“, sagt IfEA Geschäftsführer Fritz Mühlener.
Das Rechtsgutachten kann auf der Website der IfEA www.ifea.at/rechtsgutachten heruntergeladen werden.

IfEA-Dienstleistung: Sanierungsberatung und Förderabwicklung
Die IfEA bietet den Kunden nicht nur höchste Rechtssicherheit bei der Erstellung von Energieausweisen. Speziell für die Wohnungswirtschaft und Gewerbekunden werden umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Sanierungsberatung und Förderungen erbracht. Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand: Die IfEA bringt ihre Kompetenzen zur Effizienzsteigerung ein und unterstützt die Kunden mit Beratung und Förderabwicklung, damit Förderungen auch tatsächlich in voller Höhe und rasch ausbezahlt werden. Dabei wird von der IfEA nur der tatsächlich anfallende Aufwand verrechnet – und dieser liegt in einem sehr günstigen Verhältnis zur ausbezahlten Förderung.

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