Erfolgsfaktor Gewerbeordnung

02.12.2016 | News

Die Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der WKO, KR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster, über die Vorteile der weiterhin bestehenden Gewerbeordnung.

Im November wurde eine Reform der heimischen Gewerbeordnung beschlossen, die letztendlich wesentlich weniger große Änderungen mit sich brachte, als im Vorfeld diskutiert worden war. Warum das ein Erfolg für die Gewerbetreibenden ist, erklärt die Spartenobfrau im Gespräch mit "Der österreichische Installateur".

Warum ist das bestehende Gewerberecht gerade in der Haustechnik so wichtig?
KR Ing. Renate Scheichelbauer-Schuster: Die Konsumenten können darauf vertrauen, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin, die sie beauftragen, qualifiziert sein muss. Diese Qualifikation von Beginn an schreibt die Gewerbeordnung für 80 Gewerbe in der Gewerbeordnung vor. Die Qualifikationsanforderung ist ein "vorbeugender" Konsumentenschutz, der dem Kunden auch Sicherheit gibt. Die Qualifikation ist gleichzeitig auch die Grundlage für die Qualität der Leistung. 
Dass das Gewerberecht ein Garant für den Erfolg des dualen Ausbildungssystems ist, war letztendlich eines der stärksten Argumente für das Beibehalten des reglementierten Gewerbezugangs. Wieso sind Gewerberecht und Lehrausbildung so eng miteinander verbunden?
Scheichelbauer-Schuster: Die duale Ausbildung setzt ausbildungswillige und ausbildungsfähige Unternehmerinnen und Unternehmer voraus. Nur wer selbst qualifiziert ist, kann und will ausbilden. Daher ist das Schlagwort "Meister weg – Lehrplatz weg" in der Praxis überaus treffend. Die gleiche Situation herrscht in Deutschland, auch dort ist Berufszugang und Berufsausbildung eng miteinander verbunden.
Der Erfolg für die Jugendausbildung in beiden Ländern gibt den Befürwortern der dualen Ausbildung Recht!
Welche Reformen im Gewerberecht sind aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Scheichelbauer-Schuster: Die erfolgte Reform des Betriebsanlagenrechts ist ein großer und wichtiger Schritt für die Unternehmer und Unternehmerinnen im Alltag. Künftig wird es bei der Betriebsanlagengenehmigung ein Verfahren und einen Bescheid geben und nicht viele Parallel- und Folgeverfahren, deren Auflagen sich oft noch widersprochen haben.
Lesen Sie das ungekürzte Interview auf Seite 44 der aktuellen Ausgabe 12/2016!

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