ErP-Richtlinie und Solarthermie

04.09.2015 | Heizung, News

„Was kommt mit der Umsetzung der ErP-Richtlinie auf die Heizungsbranche und insbesondere die Solarthermie zu?“, fragt sich Mag. Klaus Mischensky, Geschäftsführer von Austria Solar, in seinem Kommentar.

Im September 2013 wurde von der EU-Kommission die Kennzeichnungspflicht von Heizgeräten verabschiedet. Die Richt­linien sind ab 26. September 2015 in jedem Mitgliedsstaat verbindlich umzusetzen. Das Energy-Labeling baut dabei auf der Eco-Design-Richtlinie auf, welche die Grundanforderungen an die Geräte bzgl. Effizienz, Schallpegel, NOx-Emissionen (Nitrose Gase) usw. festlegt.
Solarthermie als Effizienztechnologie
Eine Solarthermieanlage erhält per Definition kein Label, da sie nicht als Wärmeerzeuger, sondern als Effizienztechnologie eingestuft wurde. Es gilt hier jedoch, dass Solaranlagen immer im Verbund mit anderen Heizungskomponenten eingebunden werden und hier die Anforderungen des Paketlabels
gelten. Die Solarthermie wird als Effizienztechnologie eingestuft, weil die Sonnenheizung de facto keine Energie verbraucht und die Betriebskosten fast nicht darstellbar sind.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 23 der aktuellen Ausgabe 7-8a/2015!

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