E-Fahrzeuge werden sowohl vom Bund als auch von manchen Bundesländern, wie z. B. Tirol, Niederösterreich oder der Steiermark, gefördert. Die Einreichung für Förderungen erfolgt gemeinsam bei der Kommunalkredit.
Strobl
Bei der Förderaktion Elektro-Pkw für Betriebe können neue Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellenantrieb gefördert werden. Eine Pauschalförderung in Höhe von 1.500 Euro steht für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb zur Verfügung. Die Anschaffung von Plug-in-Hybridfahrzeugen wird mit 750 Euro unterstützt. Auch Privatpersonen können E-Pkw einreichen, wenn die vollelektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt und der Brutto-Listenpreis 50.000 Euro nicht übersteigt. Die Förderung beträgt 2.500 Euro pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw. 750 Euro pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer.
Nur Strom aus erneuerbarer Energie
Nur bei privat genutzten Fahrzeugen kann für eine Wallbox oder ein intelligentes Ladekabel – bei gleichzeitigem Kauf eines E-Pkw – eine Förderung von 200 Euro gewährt werden. Ebenso können E-Mopeds und -E-Motorräder eingereicht werden, für die eine Förderung von 375 Euro zur Verfügung steht. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist sowohl bei Betrieben als auch bei Privatpersonen die Verwendung von 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern und dass seitens der Automobilimporteure bzw. der Zweiradimporteure beim Kauf des Fahrzeugs ein E-Mobilitätsbonus gewährt wurde.
Den ungekürzten Bericht finden Sie in der aktuellen Ausgabe 10/2018 auf Seite 60.