Gasleitungen einfach prüfen

30.08.2012 | Heizung

Nach ÖVGW G10 sind regelmäßige Gebrauchsfähigkeitsprüfungen für Gasleitungen nötig und bieten so ein zusätzliches Geschäftsfeld für Installateure. Ein Praxisbericht.

Mit der ÖVGW G10 vom November 2010 erschloss sich den Handwerksfirmen ein neues Geschäftsfeld mit regelmäßig anfallenden Arbeiten: die wiederkehrende Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen. Der folgende Praxisbericht zeigt die einzelnen Arbeitsschritte der Überprüfung und bietet nützliches Hintergrundwissen gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Die praktische Prüfung von Gasinstallationen beinhaltet viele unterschiedliche Prüfmethoden, die unter anderem in der ÖVGW G10 Richtlinie geregelt sind.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Die im Jahr 2010 neu erschienene ÖVGW G10 Richtlinie ist eine komplett überarbeitete Fassung der TRGI 1986, Ausgabe 1996. Diese Überarbeitung war für die Anpassung an europäische Normen notwendig. Die Änderungen betreffen unter anderem auch die Prüfverfahren für neu verlegte Gasleitungen in Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar, die im Arbeitsblatt ÖVGW G102) beschrieben werden. Neben den Bezeichnungen Belastungsprüfung (ehemals Vorprüfung) und Dichtheitsprüfung (ehemals Hauptprüfung) sind sowohl die Dokumentationspflicht der Prüf­ergebnisse als auch vorgegebene Anpassungszeiten und die Prüfdauer für den Temperaturausgleich in Abhängigkeit vom Leitungsvolumen aktualisiert worden. Im Gegensatz zur Belastungs- und Dichtheitsprüfung untersucht die Gebrauchsfähigkeitsprüfung Gasleitungen, die sich bereits im Betrieb befinden. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung wurde in der ÖVGW G10 Richtlinie von November 2010 offi­ziell zum eigenständigen Prüfverfahren erhoben.

Mindestens alle zwölf Jahre
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung soll im zwölfjährigen Turnus durchgeführt werden, es sei denn, es wird zwischenzeitlich zum Beispiel mit einem Gasspürer, wie dem Wöhler GS 220, eine erhöhte Gaskonzentration festgestellt. Seit nunmehr fast drei Jahren ist die Gebrauchsfähigkeitsprüfung, auch als Leckmengenmessung bekannt, als regelmäßige Überprüfung eingeführt. Die Intensität, in der Kunden und Handwerker diese Prüfung annehmen, ist bisher noch recht unterschiedlich ausgeprägt. Anhand eines praktischen Beispiels kann gezeigt werden, mit welch minimalem Aufwand die Gebrauchsfähigkeitsprüfung zu verlässlichen Ergebnissen kommt.
Der gesamte Fachbeitrag ist im Wärmetechnikheft ab Seite 82 zu finden.

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