Grenzüberschreitende Zusammenarbeit schafft ein gemeinsames Sprachrohr

15.06.2022 | News

Der Zustand der Trinkwasser-Installationen in den Gebäuden und Liegenschaften sowie deren Betriebsweise hat einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers, wie es letztendlich aus der Leitung kommt. Zu dieser Erkenntnis kam die Europäische Kommission bereits 2016 im Zuge einer Evaluierung der EU-Trinkwasserrichtlinie. Inzwischen wurde sie grundlegend novelliert. Sie gibt ein europäisches Rahmengerüst vor, das von den Mitgliedsstaaten bis 12. Jänner 2023 auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss.

Damit die hohe Qualität des Trinkwassers auch zu Hause ankommt, wird es von der Quelle bis zum Wasserzähler streng überwacht. Ab dem Wasserzähler sind Besitzer, Verwalter und Betreiber der Immobilien für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Die in der gesamten Union gültige Rechtsgrundlage ist die EU-Trinkwasserrichtlinie. Im Gegensatz zu einer EU-Verordnung hat sie jedoch keinen direkten Gesetzes-Charakter, sie schafft lediglich die Rahmenbedingungen für die Mitgliedsstaaten, die von diesen in nationalen Gesetzen verankert und eingehalten werden müssen. Allerdings kennen Legionellen und Co keine Staatsgrenzen. Dementsprechend sind die Verschärfungen der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie zu begrüßen, denn sie sind die Grundlage für höhere Standards in allen Mitgliedsstaaten. Mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Dezember 2020 steht überall in Europa eine intensive Arbeit an. Zunächst gilt es für die zuständigen Stellen, die Vorgaben im nationalen Recht zu verankern. Danach liegt es an uns allen, sie in der Praxis umzusetzen. Wie jedes andere Lebensmittel auch, ist Wasser verderblich und kann zu einem Risikofaktor werden, wenn es zu lange in den Gebäuden steht.

Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 30 der aktuellen Ausgabe 6/2022 oder am AustriaKiosk!

Martin Taschl (Quelle: Forum Wasserhygiene)

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