Haftungsrisiko durch saisonalen Betrieb

27.11.2018 | News, Sanitär

Aufgrund mangelnder Wasserentnahme können gefährliche Bakterien in Trinkwasser-Installationen von Outdoor-Sportstätten in der kalten Jahreszeit überhandnehmen. Die Folgen sind mitunter nicht nur für Sportler sondern auch für Betreiber gravierend. Betriebskontrollen, Instandhaltung und Spülungen schaffen Sicherheit.

Der letzte Sommer wird vielen Sportbegeisterten in warmer Erinnerung bleiben. Denn mit einer großen Anzahl an außerordentlich heißen und sonnigen Tagen bot er ihnen oft Gelegenheit, um am Fußball-, Beachvolleyball- oder Tennisplatz ihrem Hobby nachzugehen. Wo im Sommer Sport betrieben wird, herrscht auch ein hoher Wasserbedarf – sei es, um den Durst zu löschen oder um Staub und Schweiß abzuwaschen. Neigt sich die warme Jahreszeit ihrem Ende entgegen, sinkt der Wasserverbrauch in den Sanitärbereichen von Freiluft-Sportanlagen jedoch faktisch gegen null. Denn mit den fallenden Außentemperaturen zieht es Sporttreibende verstärkt in Sporthallen und Outdoor-Sportstätten werden eingewintert. Für die Trinkwasserhygiene stellt das ein Risiko dar, denn aufgrund der ausbleibenden Entnahme stagniert das Wasser für Wochen oder gar Monate in den Leitungen und bietet mikrobiellen Erregern wie Legionellen die optimalen Voraussetzungen für eine rasante Vermehrung.
Im Schadensfall haftet der Betreiber
Kehren die Sportler nach der Winterpause wieder zurück, sind sie einem besonderen Risiko ausgesetzt. Denn unmittelbar nach einer sportlichen Betätigung ist das Immunsystem geschwächt und die Wahrscheinlichkeit, beim Duschen an einer von Legionellen verursachten Lungenentzündung zu erkranken, um ein Vielfaches höher. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Liegenschaften, Gebäude und Anlagen in einem für befugte Benützer sicherem Zustand zu halten sind. Daher sind Betreiber, Eigentümer oder Verwalter für den bestimmungemäßen Betrieb verantwortlich. Dieser umfasst die regelmäßige Nutzung und das Durchführen von Betriebskontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Schadensfall trägt daher der Betreiber der Sportstätte die Verantwortung. Dies ist meist der Vereinsobmann, der sich dieser Verantwortung und dem damit verbundenen Risiko meist nicht bewusst ist. Die möglichen Konsequenzen sind nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch hohe Schadenersatzforderungen, die den finanziellen Ruin bedeuten können.
Ein verantwortungsvoller Betrieb schafft Sicherheit
Das Dokumentieren der durchgeführten Betriebskontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen hilft den Verantwortlichen entscheidend, um zu belegen, dass sie ihrer Betreiberpflicht nachgekommen sind. Bleibt die Nutzung aus, ist aber auch eine dokumentierte, regelmäßige Entnahme aus allen Armaturen eine Grundvoraussetzung für den Nachweis eines bestimmungemäßen Betriebs. Dies kann durch manuelles Öffnen der Armaturen durch Angestellte oder Funktionäre erfolgen, sofern auch gewährleistet ist, dass diese immer zur Verfügung stehen. Besonders bewährt haben sich allerdings automatische Armaturen, die bei zu geringer Entnahme während Betriebspausen oder Schlechtwetterphasen das Stagnationswasser selbsttätig ausspülen und so den Wasseraustausch sicherstellen. FORUM Wasserhygiene

Martin Taschl, Fachausschussleiter des Forum Wasserhygiene.
FORUM Wasserhygiene

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