Kunden-Erdgasanlagen – Neuerungen bei der Errichtung und Änderung von Leitungen

28.01.2019 | Heizung, Installationstechnik, News, TOP Installationstechnik

Mit Dezember 2018 wurde die überarbeitete Fassung der ÖVGW-Richtlinie für Kunden-Erdgasanlagen G K21 „Errichtung, Änderung und Fertigstellungsprüfung von Leitungen“ veröffentlicht. In der nun vorliegenden Richtlinie wurden neben redaktionellen Anpassungen auch umfangreiche technische Änderungen, die im Rahmen der Strukturumstellung von der Richtlinie G 1 u.a. auf die G K-Serie im Jahr 2016 bewusst ausgespart wurden, umgesetzt.

Folgende technischen Änderungen bringt die neue ÖVGW-Richtlinie G K21 mit sich:
Rohre und Verbindungstechnik
Edelstahlrohre dürfen nun auch mit einem werkseitig aufgebrachten Kontaktschutz zum Einsatz gebracht werden, vorummantelte Kupferrohre neben der Ausführung mit Glatt- neu auch als Stegmantel-Variante. Das Pressen von Stahlrohren bzw. von weichen Kupferrohren (R220) und das Schweißen von Rohren aus nichtrostendem Stahl wurden als zulässige Verbindungstechniken neu aufgenommen. Abnahmekriterien für Schweißverbindungen werden erstmals definiert.
Rohrverlegung
Bei der Leitungsverlegung im Fußboden gibt es nun neben der bisherigen Variante (Stahlrohr, geschweißt) bei Verwendung eines entsprechenden Kabelschutzrohrs bzw. -schlauches auch die Möglichkeit Edelstahlrohre bzw. Kupferohre oder Edelstahlwellrohre einzusetzen. Rohrverbindungen im Fußboden sind auch in Zukunft nur in geschweißter Ausführung erlaubt.Ebenfalls neu in der G K21 sind detaillierte Angaben für freiverlegte Leitungen im Außenbereich bzw. im Bereich von Wärmequellen.
Kontakt- bzw. Korrosionsschutz
Metallene Leitungen und die Verbindungsstellen sind bei Verlegung unter Putz nun immer mit einem entsprechenden Kontakt- bzw. Korrosionsschutz zu versehen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Umsetzung mittels werkseitig vorbereiteter oder vor Ort hergestellter Lösung sind dabei in der Richtlinie ausführlich beschrieben. Diese Anforderungen gelten auch für die Verlegung von Kupfer- und Edelstahlrohren im Fußboden unter Verwendung eines Kabelschutzrohrs bzw. -schlauches. Besteht die Möglichkeit von chemischen oder elektrochemischen Einflüssen bei freiverlegten Leitungen oder bei der Verlegung in Leichtbauwänden, Rohrkanälen, Schächten sowie Hohlräumen, so sind die Leitungen analog der Verlegung unter Putz zu schützen.
Weiterführende Informationen/Schulungen
Neben der G K21 wurde auch die G K12 "Personalanforderung und Dokumentation" Ende 2018 überarbeitet bzw. bereits im Jahr 2017 mit der G K22 eine eigene Richtlinie zur Instandsetzung von Leitungen erstellt. Zu diesen Inhalten wurde seitens der ÖVGW ein eigener Kurs mit den Neuerungen bei Kunden-Erdgasanlagen konzipiert, der ab sofort zur Verfügung steht. Nähere Informationen zu den ÖVGW-Richtlinien für Kunden-Erdgasanlagen sowie zu den Kursterminen finden Sie auf www.ovgw.at im Bereich Regelwerk Gas oder Bildungsangebot Gas.

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