Neue Förderungsbestimmungen

11.10.2021 | News

In der 147. Kommissionssitzung der Umweltförderung im Inland wurden 415 Umweltprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 186,4 Millionen Euro und einem Förderungsbarwert von rund 31,5 Mio. Euro genehmigt.

Durch diese Projekte können rund 87.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Der Großteil der Projekte stammt aus dem Bereich der effizienten Energienutzung.
Für den Förderungsbereich „raus aus Öl und Gas“ für Private ist als zusätzlicher Investitionsanreiz flankierend zur sozialen Steuerreform eine Anhebung der Förderungspauschale um 2.500 Euro vorgesehen. Insgesamt können somit für alle Anträge ab dem 8.10.2021 eine maximale Förderungspauschale von 7.500 Euro abgeholt werden. Weiters war die Erweiterung des Förderungsangebots im Bereich der klimafreundlichen Fernwärme ein wesentliches Thema dieser Kommissionssitzung. Die dazu beschlossenen Förderungsbestimmungen gelten für alle ab dem 27.07.2021 beantragten Projekte.

Neuer Förderungsbereich für klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältesysteme
Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) vom 27.07.2021 wurde die Förderung für Fernwärme- und Fernkältesysteme neu strukturiert und im UFG verankert. Die Umweltförderung im Inland soll damit den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen vorantreiben. Zielsetzung ist eine jährliche Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energieträgern bzw. Abwärme von mehr als 1,5%. Damit kann ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Raumwärmesektor bis 2040 geleistet werden. Es steht ein jährliches Budget von 30 Mio. Euro für 2021 bis 2030 zur Verfügung.

Was ist klimafreundliche Fernwärme
Klimafreundliche Fernwärme liegt vor, wenn mindestens 50 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder 75 % der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zu 50 % aus einer Kombination der genannten Quellen stammen. Gefördert werden auch Investitionen in klimafreundliche Fernkältesysteme mit Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme, wobei bei Kompressionskälteanlagen mindestens 50 % der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in das Fernwärmenetz eingespeist werden muss, sowie die Gebäudeanschlüsse. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis (Dekarbonisierungspfad) über die Erreichung eines Anteils von zumindest 60 % an erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung bis 2030 und ein Anteil von 80 % bis 2035.
Ein in der 147. Kommissionssitzung behandeltes Beispiel aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Abwärmenutzung ist die Stadtwerke Judenburg AG. Die Stadtwerke Judenburg AG betreibt am Standort Judenburg ein Nahwärmenetz und plant dieses um 18 Abnehmer zu erweitern. Unter den neu anschließenden Wärmeabnehmern sind neben einer neu zu errichtenden Betriebsanlage und weiteren gewerblichen Abnehmern vorwiegend Kleinabnehmer. Gemeinsam mit dem bestehenden Ausbau können dadurch 12.059 MWh Wärme pro Jahr verkauft werden. Die erforderliche zusätzliche thermische Energie von rund 1.640 MWh pro Jahr wird von der Visnovo Ökoenergie GmbH bezogen – es handelt sich dabei um industrielle Abwärme aus dem Zellstoffwerk in Pöls. Nachdem der Anteil an industrieller Abwärme über 80% des Gesamtenergieeinsatzes liegt, kann der Nachhaltigkeitszuschlag vergeben werden. Mit Umsetzung dieser Maßnahme können mehr als 480 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft, denn nur erneuerbare Energieträger sind langfristig verfügbar und erlauben eine CO2-neutrale Energienutzung. Die Umweltförderung im Inland unterstützt mit ihrem neuen Förderungsangebot maßgeblich den Ausbau und die Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernwärme- und Fernkältesystemen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.

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