Neue Funktionen bei gewohnter GO-Garantie

25.02.2019 | Installationstechnik, News

Grundfos hat seine Nassläufer-Baureihe Magna3 um eine Reihe neuer Funktionen ergänzt, die zur ­einfachen Handhabung und zu den vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Pumpe beitragen. Die 2018 eingeführte Grundfos-GO-Garantie bietet auch hier volle fünf Jahre Sicherheit ab Inbetriebnahme.

Ein neuer Anwendungsassistent von Grundfos vereinfacht bei der überarbeiteten Magna3 mit einem Einstelldialog und überschreibbaren Standardwerten die manuelle Parametrierung der Pumpe. Der Assistent stellt eine Ergänzung des Inbetriebnahmeassistenten der Pumpe dar. Wer nicht die ab Werk voreingestellte Betriebsart AutoAdapt nutzen möchte, kann jetzt für die einfache manuelle Einstellung den neuen Anwendungsassistenten aufrufen. Nach Auswahl des Anwendungsgebiets (Heizkörper, Fußbodenheizung, Lüftung etc.) führt der Assistent den Nutzer durch die Einstellung der wichtigsten Parameter. Die für die jeweilige Anwendung passenden Parameter wie Regelungs- und Betriebsart, Sollwerte oder Aktivierung/Deaktivierung bestimmter Funktionen sind bereits als Vorschlag vorgegeben, können aber vom Nutzer angepasst werden. Am Ende zeigt der Assistent alle vorgenommenen Einstellungen als Übersicht an. Durch den geführten Dialog und die Vorgabe typischer Parameter hilft die neue Funktion, auch bei manueller Einstellung der Pumpe Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden. Die weiteren Neuerungen betreffen vor allem spezielle Anwendungsfälle.
Die Grundfos-GO-Garantie
Lagerzeiten oder Verzögerungen zwischen Kauf und Inbetriebnahme können sich in der Praxis nachteilig auf Garantiefristen auswirken. Um dem entgegenzuwirken, gewährt Grundfos seit 2018 im Rahmen seiner Grundfos-GO-Garantie fünf Jahre Sicherheit ab der Inbetriebnahme. Garantiefähig sind die typischen Pumpen für größere HKL-Anlagen, insbesondere die Baureihe Magna3 und die mit MGE-Motor ausgestatteten Baureihen TPE, NBE und NKE. Die Garantie gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz für Pumpen, die nach dem 1. Mai 2018 in Betrieb genommen wurden. Voraussetzung ist eine Registrierung mit Dokumentation der Inbetriebnahme.
Lesen Sie den ungekürzten Artikel auf Seite 62 der aktuellen Ausgabe 3/2019!

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