Sowohl bei Neubauten als auch bei Kesseltausch wäre ein Verbot von Ölheizungen umsetzbar. Credit: Archiv
Breits am 7. Juli 2016 stand das Ergebnis des 18 Seiten umfassenden Rechtsgutachtens der Wirtschaftuniversität Wien fest: Ein gesetzliches Verbot von Ölheizungen in Österreich ist – bei Beachtung der näher ausgeführten Voraussetzungen – sowohl mit der Erwerbsausübungsfreiheit sowie mit dem Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums vereinbar. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, unter Minister Andrä Rupprechter, gab das Rechtsgutachten in Auftrag. Somit wäre die Basis für die nötigen Rahmenbedingungen gegeben, um den derzeit knapp 800.000 Ölheizungen in Österreich per Gesetz ein Ablaufdatum zu verpassen. Betroffen sind der Neubau von Gebäuden und der Ersatz von veralteten Ölheizungen im bereits vorhandenen Gebäudebestand. Unbedingte Voraussetzung für ein bundesweites Verbot von Ölkesseln ist die gesetzliche Umsetzung im Baurecht aller neun Bundesländer. Hierbei hat Bundesminister Rupprechter den Ländern bereits maximale Unterstützung zugesagt. Je nach Bundesland finden wir laut IWO, dem Institut für Wärme und Öltechnik, ein West-Ost-Gefälle betreffend den Einsatz von Ölheizungen vor.
Lesen Sie den ungekürzten Bericht auf Seite 62 der aktuellen Ausgabe 1-2/2017!