Neue Planungs- und Ausführungsnorm veröffentlicht

01.03.2021 | News

Mit der finalen Fassung der ÖNORM H 5411 wurde die neue Planungs- und Ausführungsnorm für sanitäre Einrichtungsgegenstände veröffentlicht. In dem neuen Dokument wurden die Anforderungen der ÖNORM B 5411 und der ÖNORM H 5412 sowie wichtige, nicht barrierefreies Bauen betreffende Anforderungen der ÖNORM B 5410 zusammengefasst. Die Inhalte wurden technisch überarbeitet und um Bedarfszahlen für verschiedene Anwendungsbereiche ergänzt. Damit sind alle normativen Anforderungen nun in einer ÖNORM zusammengefasst. Die ÖNORM H 5411 ist mit 1. März 2021 gültig.

Toiletten, die aufgrund ihrer räumlichen Verhältnisse nur mit Verrenkungen zu nutzen sind, sind bei uns nicht alltäglich. Aber auch bei uns wird die Nutzung so mancher Sanitärräume durch aufeinander nicht abgestimmte Sanitäreinrichtungsgegenstände vermiest. Und auch der Wasserstrahl beim Waschbecken trifft häufig direkt in das Ablaufventil. Dies führt zu unerwünschtem Spritzen von Sperrwasser aus dem Sifon und ist daher aus hygienischen Gründen unbedingt zu vermeiden. Um diese Missstände bereits in der Planungs- und Errichtungsphase zu verhindern, wurde die ÖNORM B 5411 grundlegend überarbeitet und in Bezug auf Ausstattung und Mindestbedarf von Sanitärausstattungsgegenständen ergänzt. Die in Abhängigkeit von der Nutzung des Bauwerkes festgelegten Anforderungen wurden mit der OIB-Richtlinie 3 abgestimmt und zur Information der Anwender mit Verweisen auf gesetzliche Bestimmungen sowie relevante Richtlinien und Merkblätter ergänzt. Da die durchschnittliche Körpergröße seit dem Beginn der 90er-Jahre angestiegen ist, wurden im Zuge der Überarbeitung auch die oberen Grenzwerte der Montagehöhen angehoben. Zu beachten ist, dass seit 1. März 2021 abweichende Montagehöhen unbedingt mit dem Auftraggeber abzustimmen sind! Neu aufgenommen wurden Mindestanforderungen betreffend Abstände, Stell- und Bewegungsflächen. Diese dienen als Planungsgrundlage zur Dimensionierung von Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der vom Planer vorgesehenen Ausstattung. Die Vorgaben sollen sicherzustellen, dass übliche Einrichtungsgegenstände ohne Einschränkungen genutzt werden können, stellen jedoch keine Maßanforderungen an die Sanitärräume selbst dar. Vor der Anschaffung oder Erneuerung von Einrichtungsgegenständen sind die Räumlichkeiten jedenfalls auf ausreichende Platzverhältnisse zu überprüfen.

Bezugsquelle: Austrian Standards

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