Derzeit gibt es kein Gesetz, das eine regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen vorschreibt. | © Remus Marasoiu
Zwar werden Wartungsarbeiten häufig an Fachbetriebe vergeben, doch schützt ein Wartungsprotokoll nicht vor Haftungsansprüchen. Zudem gibt es keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben für die Wartung, sondern lediglich Empfehlungen in Form von Normen.
Der Österreichische Fachverband für Raumlufttechnik (ÖFR) möchte diese Lücke schließen und künftig die Interessen der Anlagenbetreibenden in Normungs- und Regelwerksprozessen deutlich stärker vertreten.
Betreibende bislang kaum in Normungsprozessen vertreten
In den Arbeitskreisen, die derzeit an einer neuen ÖNORM arbeiten, dominieren Hersteller, Dienstleister und technische Anbieter. Die größte Stakeholdergruppe – die Betreiber – ist hingegen kaum präsent. Dabei unterscheiden sich insbesondere bei Haftungsfragen die Interessen deutlich: Wer trägt die Verantwortung für mögliche Schäden durch eine gewartete, aber dennoch mangelhaft funktionierende Anlage? Und wie lässt sich Rechtssicherheit schaffen?
Der ÖFR kritisiert, dass Betreiberstimmen bislang kaum gehört werden, obwohl es um zentrale Fragen wie Brandrisiken, Schimmelbildung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen geht. Mit seiner verstärkten Beteiligung möchte der Verband diese Perspektive in die Normungsarbeit einbringen.
Rechtliche Lage: Inspektion verpflichtend, Wartung nicht
Derzeit gibt es kein Gesetz, das eine regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen vorschreibt. Vorgeschrieben ist jedoch eine jährliche Inspektion auf Betriebssicherheit. Wer diese Inspektion nach dem standardisierten Prüfprotokoll durchführt, das der ÖFR gemeinsam mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) entwickelt hat, genießt ein hohes Maß an Rechtssicherheit – selbst wenn trotz Inspektion Schäden auftreten.
Das Protokoll steht kostenlos beim ÖFR und beim Österreichischen Arbeitsinspektorat zum Download bereit und dient als objektive, nachvollziehbare Dokumentation der Anlagenprüfung.
Starke Interessensvertretung bringt Vorteile
Neben der Mitarbeit in Normungsgremien bietet der ÖFR einen großen Mehrwert für Betreiber. Der Verband stellt kostenlose schriftliche Stellungnahmen von Fachleuten bereit – darunter Ziviltechniker, Sachverständige, Fachkräfte aus Magistratsabteilungen und dem Arbeitsinspektorat. Diese Stellungnahmen können entscheidend sein, wenn Betreiber gegenüber Behörden, Vermieter:innen oder Vertragspartnern argumentieren müssen.
Die Fallbeispiele zeigen die praktische Wirkung:
Bei mangelhafter Wohnraumlüftung konnten Mieter:innen mittels ÖFR-Stellungnahme eine Entschädigung bzw. Mietzinsreduktion durchsetzen.
Ein potenzieller Immobilienkäufer ließ auf Empfehlung des ÖFR eine Lüftungsanlage prüfen; aufgrund der hohen notwendigen Sanierungskosten gab er den Kauf auf.
Die Bandbreite reicht von Wohnbau über Gewerbe bis zu komplexen Gebäudesystemen – überall dort, wo Lüftungsanlagen im Einsatz sind.
Kostenloser Beitritt für Betreiber von Lüftungsanlagen
Der ÖFR versteht sich als gemeinnützige Interessensvertretung. Betreiber können kostenlos beitreten und erhalten Beratung, Unterstützung sowie Zugang zu Informationsveranstaltungen und Schulungen – in Linz, in anderen Landeshauptstädten oder direkt in Unternehmen.
Präsident Remus Marasoiu betont: „Unsere Zielsetzung ist es, die Marktteilnehmergruppe der Betreiber zu organisieren und ihnen eine Stimme zu geben. Denn nur so ist eine aktive Einflussnahme auf Bestimmungen und Richtlinien möglich – auf deren Basis später Bescheide gegen Anlagenbetreiber erlassen werden!“
Der Mitgliedsantrag steht auf der Website des ÖFR bereit: www.rlt-fachverband.at
