KR Ing. Michael Mattes Bundesinnungsmeister der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker. Credit: Weinwurm
Mit großer Aufmerksamkeit habe ich im "Gelben" 7-8a/2016 die Berichte über die aktuelle ÖNORM H 5195-1 gelesen. Es ist mir ein großes Anliegen, auf wesentliche Aspekte in dem Zusammenhang hinzuweisen und mich zu "versteckten Gefahren" für uns Installateure zu äußern. Als ich vor 44 Jahren in die Branche kam, waren die geschlossenen Druckausdehnungsgefäße neu. Vorher wurden Heizungsanlagen mit offenen Expansionsgefäßen ausgestattet – eine funktionierende Technik, die fast 100 Jahre lang in Betrieb war. Vereinzelt sind Anlagen, bei denen offene Expansionsgefäße korrekt eingebunden wurden, noch heute in Betrieb. Seit dieser Zeit haben sich Installationsmaterial und Gerätetechnik stark verändert. Die Anforderungen an den Wärmeträger, also das Heizungswasser, wurden immer anspruchsvoller.Ist eine Heizungsanlage verschlammt, muss der Installateur zuallererst die Ursachen für das Problem erforschen. Die Palette an möglichen Ursachen reicht von ungeeignetem Anlagendruck, schadhaften oder nicht richtig berechneten Expansionsgeräten, fehlerhafter Anlagenhydraulik, fehlerhaftem Potenzialausgleich, mangelhafter Wartung bis zu den diffusionsoffenen Installationsmaterialien.Sind wegen der Verschlammung defekte Komponenten, wie etwa Heizungspumpen, Wärmetauscher oder gar Wärmeerzeuger zu erneuern, so ist vorher eine Reinigung des Systems nach der ÖNORM H 5195-1 Punkt 9.3 durchzuführen, um nicht wieder die gleichen Schäden zu verursachen und in weiterer Folge die Werksgarantie für die neuen Teile zu verlieren. Natürlich darf dabei nicht auf die Nachrüstung eines Filters oder Schlammabscheiders bzw. Blasenabscheiders auch bei kleineren Querschnitten als DN 50 vergessen werden.Im Punkt 9.2 der neuen ÖNorm wird die Wiederverwendung des Heizungswassers, das wegen Reparaturarbeiten abgelassen wurde, nur dann empfohlen, wenn es den Anforderungen der Norm entspricht. In diesem Punkt scheint ein grobes Missverständnis zu herrschen. Es kann doch nicht sinnvoll sein, dass bei einer verschlammten Heizung und unbrauchbarem Wärmeträger neue, hochwertige Teile eingebaut werden – und dann ohne Anlagenreinigung nur mittels Schlammabscheider und Sauerstoffmessungen eine Wunderwirkung erwartet wird. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Heizungswasseraufbereitung – sei es durch Enthärtung, Entsalzung oder mit dem Einsatz von Inhibitoren – vorher in jedem Fall die Verträglichkeit der verwendeten Materialien geprüft werden muss. Zuallererst geht es dabei um den Wärmeerzeuger, da von den meisten Herstellern besondere Anforderungen an das Heizungswasser und die Inhibitoren gestellt werden. Diese Anforderungen können je nach Hersteller sogar zum ausschließ-lichen Füllen mit unbehandeltem Trinkwasser reichen. Auch in diesen beiden beschriebenen Fällen besteht für den Installateur das Risiko, die Werksgarantie von neu eingebauten Komponenten zu verlieren.
Den Kommentar von BIM KR Ing. Michael Mattes auf Seite 45 der aktuellen Ausgabe 10/2016!