Betriebe, für deren Tätigkeiten die Fahrt zu Kunden unerlässlich sind, sollten sich frühzeitig informieren, welche Fahrzeuge den Fuhrpark sinnvoll ergänzen können, damit die Mobilität allzeit gesichert ist.
Hybridfahrzeuge
Bei Hybridfahrzeugen werden zwei Antriebsarten miteinander kombiniert. Die Mehrzahl der heutigen Hybridfahrzeuge verfügt über einen Verbrennungsmotor, der mit einem Kraftstoff (fossilen Brennstoff, z. B. Benzin/Diesel) betrieben wird, und einen Elektromotor, welcher durch eine Batterie angetrieben wird. Der Hybridantrieb wechselt je nach Fahrsituation automatisch zwischen dem rein elektrischen Antrieb und einem kombinierten Einsatz von Elektro- und Verbrennungsmotor, so kann – zum Beispiel beim Überholen – zusätzliche Leistung dynamisch abgerufen werden. Der Unterschied zum Plug-in-Hybrid ist die zusätzliche externe Lademöglichkeit: Die verbaute Batterie kann an der Steckdose geladen werden und hat eine größere Kapazität, so dass damit rein elektrisch auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Der sogenannte Mild Hybrid kombiniert einen klassischen Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor und verfügt in der Regel über eine 48-Volt-Batterie sowie einen Gleichspannungswandler. Der Elektromotor ist alleine nicht ausreichend, um das Fahr- zeug anzutreiben, unterstützt den Verbrennungsmotor jedoch in diversen Situationen, wie beispielsweise dem Anfahren. Mild Hybride verfügen über keine rein elektrische Reichweite, daher wird die verbaute Batterie, anders als beim Plug-in-Hybrid, zum Laden auch nicht an eine Stromquelle angeschlossen. Stattdessen wird sie während der Fahrt automatisch, z. B. beim Bremsvorgang geladen.
Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge werden durch eine Batterie angetrieben und verbrennen somit keinen Kraftstoff (fossilen Brennstoff). Dadurch ermöglichen sie das emissionslose Fahren und tragen zu weniger Co2-Belastung, vor allem in Innenstädten, bei. Aktuell haben elektrisch angetriebene Transporter eine durchschnittliche Reichweite von ungefähr 120-200 km. Dabei hängt die Reichweite zum einen natürlich von der Größe der Batterie, zum anderen auch von diversen äußeren Umständen ab. Hierzu zählen die Temperatur, der Fahrstil, die Beladung, zusätzliche Verbraucher (Sitzheizung, Klimaanlage, Scheibenwischer etc.), starker Gegenwind oder auch lange Bergauffahrten.
Worauf kommt es daher in Bezug auf alternative Antriebe an, wenn Neuanschaffungen im Fuhrpark von Handwerksbetrieben anstehen? Der wichtigste Faktor bei der Überlegung, den Fuhrpark durch ein Elektro- oder Hybridfahrzeug zu erweitern, ist sicherlich die Reichweite, speziell bei reinen Elektrofahrzeugen. Prüfen Sie die Strecken, welche die Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark in der Regel zurücklegen, und entscheiden Sie dann, welche Fahrzeuge durch alternative Antriebe ersetzt werden können. In der Regel können Elektrofahrzeuge momentan noch nicht alle Verbrenner im Fuhrpark ersetzen, jedoch lassen sich sicherlich zahlreiche Kundenaufträge in näherer Umgebung hiermit erledigen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur in Deutschland wird ständig weiter ausgebaut. Nichtsdestotrotz sollten Handwerksbetriebe eine sichere Lademöglichkeit auf dem Betriebsgelände vorsehen, damit das Fahrzeug zu Beginn des nächsten Arbeitstages einsatzbereit ist. Bei Hybridfahrzeugen sollten Sie die Kraftstoffkosten gegen die höheren Anschaffungskosten des Fahrzeugs gegenrechnen und auch die gegebenenfalls niedrigeren Reparaturen durch weniger Bremsverschleiß berücksichtigen.
Durch die im Fahrzeug verbauten Batterien verringert sich die Nutzlast des Fahrzeugs. Prüfen Sie daher das von Ihnen benötigte Zuladungsgewicht. Nicht immer müssen schwere Materialien und Werkzeuge dauerhaft im Fahrzeug transportiert werden. Sprechen alle Punkte für den Erwerb eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb, so sind selbstverständlich die noch höheren Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge ein wichtiger Aspekt und Entscheidungsgrund. Trotz aller Subventionen und Zuschüssen liegen die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen über denen eines Verbrenners. Wird das Fahrzeug allerdings als Dienstwagen benutzt, ist die günstigere monatliche Besteuerung des geldwerten Vorteils von 0,5 Prozent anstatt 1 Prozent zu berücksichtigen. Lassen Sie sich hierzu gerne von Ihrem Automobilpartner beraten und vergleichen Sie Angebote. Jeder Betrieb hat andere Bedingungen, Anforderungen und Präferenzen – Sie entscheiden, welches Fahrzeug für Sie das Richtige ist!
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Seite 62 der aktuellen Ausgabe 3/2020.