„Das Erneuerbare-Gase-Gesetz ist in der Pipeline – was wir grundsätzlich begrüßen –, doch sollte das neue Gesetz zugleich zum Anlass genommen werden, für mehr Rechtssicherheit in der Preisgestaltung zu sorgen“, sagt DI Peter Weinelt, Obmann des Fachverband Gas Wärme (FGW) und Stellvertretender Generaldirektor der Wiener Stadtwerke.
Denn bei Gaslieferverträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen besteht eine latente Rechtsunsicherheit. Aktuell stehen Vertragsänderungen auf Basis des Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI) ebenso in der Kritik wie Vertragskündigungen im Falle notwendiger Preisanpassungen. Hier klafft für die Gasversorger eine rechtliche Lücke, die es zu schließen gilt: „Der Gesetzgeber muss klar machen, was der Gasversorger darf und was nicht.“
Seit einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2019 haben Gasversorger nur mehr die Möglichkeit zum Abschluss von Verträgen, die an einen Index geknüpft sind (etwa an den ÖGPI), oder im Falle notwendiger Preisanpassungen Kundenverträge aktiv zu kündigen und komplett neue Lieferverträge abzuschließen. Das aber sorgt für unnötige Bürokratie, erhebliche Zusatzkosten und vor allem für Unverständnis und Verunsicherung bei den Betroffenen. Dieses Prozedere ist somit sowohl für Kundinnen und Kunden, als auch für ihre Gaslieferanten ein unhaltbarer Zustand.
Sauberes Gas, saubere Verträge
Im Zuge der geplanten schrittweisen Umstellung von fossilem auf Grünes Gas ist voraussichtlich mit regelmäßigen Preisanpassungen zu rechnen. Doch aktuell mangelt es noch an konkreten, gesetzlichen Regeln, wie und welche Mehrkosten, die sich oftmals auch durch Gesetzesänderungen ergeben, weiterverrechnet werden können. Weinelt betont: „Das ist ein unsicherer Zustand für unsere Kundinnen und Kunden wie auch für die Gasversorger. Damit es künftig zu weniger und nicht zu mehr Streitfällen kommt, die womöglich vor Gericht landen, brauchen wir vom Gesetzgeber die Schaffung von eindeutigen Regelungen und somit die Sicherstellung von Rechtsicherheit als Basis für langfristige, gute und vor allem konfliktfreie Vertragsbeziehungen.“