Auch für die steirischen Installateure ist das Jahr 2022 mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die rasend schnellen Entwicklungen auf den Energiemärkten, die enorme Kundennachfrage an haustechnischen Leistungen, der Fachkräftemangel, die unsichere Materialverfügbarkeit und kurzfristige Preiskalkulationen kennzeichnen das akuelle Marktgeschehen.
Die jahrelange Image-Kampagne in der Steiermark für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker zeigt Erfolge. Ing. Anton Berger, LIM Steiermark: „Alleine im Jahr 2020 konnten wir in der Steiermark einen Zuwachs von 18 Prozent an Lehrlingen verzeichnen. Top ausgebildete Fachkräfte sind die Basis, um das Tagesgeschäft reibungslos zu bewältigen.“ Alle Betriebsleiter sind auch aufgerufen, ihre Lehrlinge zur Teilnahme an Lehrlingswettbewerben zu motivieren. Das steigert die Begeisterung für den Beruf und fördert zusätzlich auch das positive Image der Branche. Ing. Manfred Denk, MBA, BIM der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker: „In dieser herausfordernden Zeit zeigen Installateure praxisgerechte Lösungen für anstehende Fragen und senden damit auch an die Jugend die Botschaft, dass sie sich für einen tollen Job entscheiden können.“
Erneuerbare-Wärme-Gesetz: EWG
Der Ministerialentwurf bezüglich Bundesgesetz zum Ausstieg aus fossil betriebener Wärmebereitstellung verfolgt den stufenweisen Ausstieg aus Öl, Flüssiggas und Kohle bis zum Jahr 2035. Ebenso ist der Ausstieg aus Erdgas bis 2040 geplant. Das Ziel ist, bis dahin die Gebäude in Österreich klimaneutral mit Energie zu versorgen, also mit Fern- und Nahwärme, Biomasse, Wärmepumpe und Solartechnik. Das Gesetz befindet sich bis 10.7.2022 in Begutachtung. Bereits seit 1.1.2020 in Kraft ist das Einbauverbot für feste und flüssige fossile Brennstoffe in neuen Gebäuden. Das Erneuerbarengebot wird ab 1.1.2023 regeln, dass bei einem Heizungstausch einer Öl-, Kohle- oder Koksheizung nur mehr eine klimafreundliche Alternative zulässig ist. Ab dem Jahr 2023 soll fossiles Gas in Neubauten verboten werden, und ab 2025 sollen Öl-, Kohle- und Koksheizungen, die ein bestimmtes Alter überschreiten, schrittweise stillgelegt werden. Befristete Ausnahmen für maximal fünf Jahre sind fallweise möglich, z.B. wenn ein Anschluss an die Fernwärme, eine thermische Renovierung oder ein Gebäudeabriss (maximal zwei Jahre) geplant sind.
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