Nicht akzeptabel für Anlagenbetreiber und -errichter sind z. B. das Verbot der dezentralen Anwendungen von Gas-Brennwertthermen ab zwei Wohneinheiten, obwohl diese effizienter sind als eine Zentralanlage. Aber noch schlimmer ist aus fachlicher Sicht, dass auch zukünftige CO2-freie Techniken von „grünem Gas“ und künstlichem Heizöl damit erschwert werden. Aus diesen Gründen legen wir an dieser Stelle erneut unsere bereits vor über einem Monat präsentierten Überlegungen überarbeitet und detaillierter vor:
1. Gewährleistung der freien Wahl des Energieträgers für Verbraucher und Unternehmen im Sinne der Privatautonomie je nach technischen und ökonomischen Möglichkeiten für eine zentrale und dezentrale (standortnahe) Anwendung.
2. Vermeidung der sich abzeichnenden Monopolisierung von Energieträgern.
3. Kostensenkung bei Modernisierungen durch weitere Nutzung bestehender Infrastruktur im Sinne der Eigentumsfreiheit zur Reduktion von CO2.
4. Verstärkung der Forschungsanstrengungen für erneuerbare Technologien:
Verwendung von „grünem Gas“ und „erneuerbarem Öl“ mit Brennwerttechnik; effizientere Anwendung bei Gas betriebenen Wärmepumpen; Brennstoffzellen für eine dezentrale, standortnahe Strom- und Wärmegewinnung; Solaranlagenkombinationen nur in Verbindung mit Strom- und Wärmespeichern u. a.
5. Dringende Maßnahmen zur Erhöhung der Modernisierungsrate mit Schwerpunkt auf der Effizienzsteigerung und dem Tausch von veralteter Heizungstechnik unter Nutzung bestehender Infrastruktur zur Kostensenkung (siehe Punkt 3).
6. Objektivierung des CO2-Footprints über die Wertschöpfungskette.
7. Möglichkeiten zur Abweichung von bestehenden Energieraumplanungen bei Renovierungen im Altbestand, um damit eine freie Wahl des Energieträgers für zentrale und dezentrale Techniken zur Weiterentwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energie (Punkt 4) zu ermöglichen.
8. Dringende, bis jetzt verabsäumte Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EU) 2010/31 Artikel 14.
9. Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie.
10. Zur Verringerung des Energiebedarfs wäre für den hygienischen Luftwechsel ein Wärmerückgewinnungssystem in jeder Anlage (Kontrollierte Wohnraumlüftung) vorzugeben.
11. Erarbeitung einer österreichweiten Energiestrategie unter Einbindung aller Experten sowie Beachtung der Gesetze der Physik. Eines ist klar: Es können die ambitionierten politischen Ziele nur mit leistbaren Vorgaben für Anlagenbetreiber und -errichter sowie entsprechende Speicherungssysteme erreicht werden.
Die Bundesinnung wird die Umsetzung der Klimaziele verstärkt in den Fokus ihrer Interessenarbeit der kommenden Jahre nehmen und damit ihren Beitrag für eine effektive Umsetzung der politischen Vorgaben leisten. Wir hoffen aber auf ein sinnvolles und machbares Umsetzen der Klimaziele im Sinne unserer Kunden.