Jede Trennung von Arbeitnehmern ist typischerweise von emotionaler Belastung getragen, da dies für den Arbeitnehmer eine Aufkündigung der Arbeits-„Beziehung“ darstellt.
Der Grund dieser Trennung kann personenabhängig – wie etwa Nichtbefolgen von Anweisungen, permanentes Zuspätkommen, Beschwerden von Kunden, etc. – sein. Es können aber auch wirtschaftliche Gründe, wie z.B. Rückgang des Geschäftes, vorliegen.
Falls Sie Rechtsauskunft benötigen informiert Sie die Kanzlei gerne!
Lesen Sie den ungekürzten Kommentar auf Seite 12 in der Ausgabe 3/2015!