Schon längst hat ein Großteil der Wasserversorger seine Hausaufgaben gemacht und ein präventives Risikomanagement auf Basis eines Wassersicherheitsplans eingeführt. In der Hausinstallation ist der Wassersicherheitsplan noch nicht flächendeckend angekommen. Die bis 2023 in nationales Recht umzusetzende EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 schafft diesbezüglich neue Vorgaben.
Die Europäische Kommission hat es ganz klar erkannt: Besonders in größeren Gebäuden mit nicht steter Nutzung sind mikrobiell kontaminierte Hausinstallationen eine nicht zu unterschätzende Gefahr, denn stagnierendes Wasser kann zum Übertragungsmedium für Krankheitserreger werden. Lassen sich die unerwünschten Mikroorganismen in den Warmwasserleitungen durch ein geeignetes Temperaturregime noch gut beherrschen, ist der Aufwand dafür im sich erwärmenden Kaltwasser wesentlich höher. Immer wieder werden Wasserproben positiv auf gefährliche Krankheitserreger, wie beispielsweise Legionella pneumophila und Pseudomonas aeruginosa, getestet. Beide können bei immungeschwächten Menschen zum Tod führen. Ein gutes Werkzeug, um die möglichen Gefahren zu erkennen und das von ihnen ausgehende Risiko zu bewerten, ist der Wassersicherheitsplan. Er wurde von der Weltgesundheitsorganisation WHO ausgearbeitet und ist in Form eines prozessorientierten Risikomanagements in der ÖNORM EN 15975-2 verankert. Für kritische Gebäude, wie beispielsweise Krankenhäuser, wird die Erstellung eines Wassersicherheitsplans schon seit Jahren empfohlen, in anderen Gebäuden allgemein und verbreitet angewendet wird der Wassersicherheitsplan für die Hausinstallation noch nicht. Dabei wird die Erarbeitung des Wassersicherheitsplans mit der damit verbundenen Festlegung der Kontrollpunkte der besonderen Bedeutung des Wassers als vermeidbare Risikoquelle gerecht und ist beispielsweise für dezentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlagen in der ÖNORM B 5021 gefordert.
Schwachstellen identifizieren
Das Risikomanagement umfasst die Gefährdungsanalyse zur Identifikation von möglichen Schwachstellen sowohl unter Zugrundelegung des bestimmungsgemäßen Normalbetriebs als auch unter allen denkbaren Abweichungen. Vorteilhafterweise erfolgt die Gefährdungsanalyse in einem interdisziplinären Team unter Einbindung erfahrener Experten, die gemeinsam sowohl das hygienerelevante als auch das anlagentechnische Wissen einbringen. Bei der anschließenden Risikoabschätzung wird die Liste der identifizierten Gefährdungen abgearbeitet und auf Grundlage der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des Schadensausmaßes bewertet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobeherrschung zielen im Wesentlichen darauf ab, die Eintrittswahrscheinlichkeit einer möglichen Gefährdung oder die Auswirkung einer Gefährdung selbst zu reduzieren.
Diesen Beitrag finden Sie ungekürzt auch ab Seite 22 der aktuellen Ausgabe 4/2021!